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Tödlicher Angriff auf Vater: Antrag auf Sicherungsverwahrung


Landgericht Münster
Tödlicher Angriff auf Vater: Antrag auf Sicherungsverwahrung

Von dpa
06.02.2024Lesedauer: 1 Min.
Oberstaatsanwalt BotzenhardtVergrößern des BildesMartin Botzenhardt spricht bei einer Pressekonferenz in Münster. (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
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Seine Mutter wurde bei dem Angriff schwer verletzt, sein Vater getötet. Jetzt soll der 35-jährige Beschuldigte in Sicherungsverwahrung. Über den Antrag muss das Landgericht Münster entscheiden.

Nach einem tödlichen Messerangriff im Oktober 2023 auf seinen Vater hat die Staatsanwaltschaft Münster Antrag auf Sicherungsverwahrung gegen einen 35-jährigen Beschuldigten aus Beckum gestellt. Nach Ansicht der Ermittler ist der psychisch kranke Mann nicht schuldfähig, aber eine Gefahr für die Allgemeinheit. Der Mann wurde bereits nach der Tat im Kreis Warendorf in eine forensische Klinik eingewiesen. Über den Antrag wegen des Verdachts des Totschlags und der Körperverletzung in zwei Fällen muss jetzt das Landgericht Münster entscheiden.

Der 35-Jährige hatte am 19. Oktober 2023 in Sassenberg zwischen Münster und Bielefeld seinen 86-jährigen Vater getötet und seine Mutter (66 Jahre) schwer verletzt. Gegenüber einem Gutachter hatte der 35-Jährige angegeben, sich an den Angriff auf seine Mutter nicht erinnern zu können. Beim Angriff auf seinen Vater mit einem Messer hatte der Beschuldigte als Motiv angegeben, dass sein Vater seinen Enkel, der in einer Pflegefamilie lebt, habe töten wollen. Nach Überzeugung des Gutachters hat der 35-Jährige im Wahn gehandelt und ist seit Jahren psychisch krank.

Psychisch Kranke sind in der Regel schuldunfähig. Sie können aus diesem Grund nicht angeklagt und im nächsten Schritt bestraft werden. Zum Schutz der Allgemeinheit aber können sie auf Antrag in forensischen Kliniken untergebracht werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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