t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeRegionalMünster

NRW-VfGH zu Lügde-Ausschuss: Rechte verletzt


Münster
NRW-VfGH zu Lügde-Ausschuss: Rechte verletzt

Von dpa
20.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Verfassungsgerichtshof NRWVergrößern des BildesAn der Aussenfassade am OVG hängt eine Hinweistafel mit dem Landeswappen von NRW und den Schriftzügen: "Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen und Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen". (Quelle: Guido Kirchner/dpa/Archivbild/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Justiz- und Innenministerium haben nach einer Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes Rechte von Landtagsabgeordneten von SPD und Grünen verletzt. Das teilte der Gerichtshof nach der Entscheidung am Dienstag in Münster mit. Die Parlamentarier hatten in einem Organstreitverfahren bemängelt, dass ihnen für den Untersuchungsausschuss Lügde im Düsseldorfer Landtag zum sexuellen Missbrauch auf einem Campingplatz im Kreis Lippe Akten nicht vollständig vorgelegt worden waren. Die Klage der Abgeordneten hatte demnach aber nur in Teilen Erfolg (Az.: VerfGH 177/20).

Nach Auffassung der Verfassungsrichter hat das Innenministerium bei einem Teil der Akten mit Verweis auf das Justizministerium bis zuletzt nichts vorgelegt und damit das Recht auf Aktenvorlage verletzt. Dies treffe auch auf weitere Akten der Staatsanwaltschaft Detmold zu, die vom Justizministerium nicht vorgelegt worden seien, auf die der Ausschuss aber nie verzichtet habe.

Außerdem sei das Justizministerium gegenüber dem Ausschuss seinen Informationspflichten nicht genügend nachgekommen, nachdem sich im Frühsommer 2020 herausgestellt habe, dass es zu erkennbaren Verzögerungen bei der Aktenvorlage kommen werde. Der zeitliche und personelle Aufwand für die Anonymisierung und Pseudonymisierung zum Schutz der Opfer war falsch eingeschätzt worden. "Die danach unzweifelhaft eingetretene Verzögerung der Vorlage der Akten insbesondere der Staatsanwaltschaft und des Landgerichts Detmold sei nicht in einer nachvollziehbaren und plausiblen Weise kommuniziert worden", sagte die Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, Ricarda Brandts, in ihrer mündlichen Begründung. Es sei nicht nachvollziehbar und plausibel kommuniziert worden, rügte der Verfassungsgerichtshof.

Weitere Verfassungsverstöße der Minister stellte der Gerichtshof nicht fest. Eine weitere Klage von SPD und Grünen wies der Verfassungsgerichtshof ab. Er war nicht fristgerecht eingegangen. Hier ging es um die Forderung, die unbearbeiteten Originalakten in ein sogenanntes Verwahrgelass zu geben. Dabei werden die Akten treuhänderisch von einer neutralen Stelle aufbewahrt und unter bestimmten Voraussetzung zur Einsicht bereitgestellt.

SPD und Grüne zeigten sich nach der Entscheidung zufrieden. "Das heutige Urteil hat die Rechte des Parlaments gestärkt. Das Gericht hat uns darin Recht gegeben, dass die Landesregierung dem PUA die Akten schneller und transparenter hätte liefern müssen. Die Begründung für die vielen aussortierten Aktenteile war zu pauschal", teilten Jürgen Berghahn, Andreas Bialas (beide SPD) und Verena Schäffer (Grüne) gemeinsam mit.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website