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Streit um "Layla"-Hit: Jetzt mischt Marco Buschmann mit – Kritik von Anwalt


Verbot von Ballermann-Hit
Justizminister sorgt mit Äußerung im "Layla"-Streit für Wirbel

  • Meike Kreil
Von Meike Kreil

Aktualisiert am 13.07.2022Lesedauer: 2 Min.
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Marco Buschmann mischt nun auch mit im Streit um den "Layla"-Ballermann-Hit. Ein fränkischer Jurist wirft ihm Populismus vor.Vergrößern des Bildes
Marco Buschmann mischt nun auch mit im Streit um den "Layla"-Ballermann-Hit: Ein fränkischer Jurist wirft ihm Populismus vor. (Quelle: Chris Emil Janßen/imago-images-bilder)

Der Streit um den Ballermann-Hit "Layla" geht in eine neue Runde. Nun mischt sogar der Bundesjustizminister mit und erntet Kritik.

Marco Buschmann hat sich in einem Tweet am Dienstag gegen ein Verbot des umstrittenen Ballermann-Hits "Layla" auf Volksfesten ausgesprochen. Er schreibt: "Man muss Schlagertexte nicht mögen." Man könne sie sogar doof und geschmacklos finden. Doch sie "behördlich zu verbieten, finde ich, ist eins zuviel", so der Bundesjustizminister.

Was Buschmann schreibt, ist nach Ansicht eines fränkischen Juristen falsch. Denn es seien nicht die Behörden, die das Lied auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest verboten haben. Schließlich stehe keine Allgemeinverfügung oder sonst ein Rechtsakt dahinter. Darauf weist der bekannte Würzburger Jurist Chan-jo Jun hin.

Zu Wochenbeginn war bekannt geworden, dass "Layla" auf dem Würzburger Kiliani-Volksfest auf Drängen der Stadt nicht gespielt werden darf. So sagte ein Stadtsprecher der Nachrichtenagentur dpa: Als Veranstalter des Volksfestes habe man den Festzeltbetreiber gebeten, den Song nicht mehr zu spielen. Über den Ballermann-Hit ist nicht nur in Würzburg ein politischer Streit entbrannt: Eine Stadträtin will sich gegen das Aus wehren.

Jurist: Jeder Veranstalter kann selbst über seine Playlist entscheiden

"Wenn auf seiner eigenen Party der Veranstalter entscheidet, dass er nur Herbert Grönemeyer spielen möchte, dann ist das eine privatrechtliche Angelegenheit." Keineswegs handele es sich um eine öffentlich-rechtliche Maßnahme. Und im Fall des Kiliani-Volksfestes sei die Stadt Würzburg der Veranstalter.

Der Bundesjustizminister habe also Unrecht, meint Jun in seinem zweiminütigen Video, mit dem Hashtag #Quatschjura versehen. Jun ist Rechtsanwalt im unterfränkischen Würzburg. Der Experte klärt regelmäßig im Netz und TV über Fake News und Recht auf.

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Er wirft Buschmann mit seinem Tweet kalkulierte Empörung vor. Es sei unseriös, ein behördliches Verbot aufzublasen, wo keines ist. Rund 8.000 Likes hat Buschmanns Tweet seit Dienstagabend erhalten.

Ein behördliches Verbot wäre deshalb brisant, weil es dann zum Konflikt mit anderen Gesetzen kommen würde. Die Kunstfreiheit beispielsweise stehe dem Verbot entgegen – die ist grundgesetzlich geschützt und darf nicht so einfach eingeschränkt werden.

"Layla" darf auch auf Düsseldorfer Kirmes nicht gespielt werden

Auch Düsseldorf zieht nach: Der umstrittene Partysong "Layla" soll nicht auf der Düsseldorfer Rheinkirmes gespielt werden, die vom 15. Juli bis zum 24. Juli ansteht. Eine entsprechende Entscheidung haben die Veranstalter vom Schützenverein St. Sebastianus getroffen.

In dem Ballermann-Hit von DJ Robin & Schürze, zurzeit auf Platz 1 der deutschen Charts, heißt es unter anderem: "Ich hab' 'nen Puff und meine Puffmama heißt Layla. Sie ist schöner, jünger, geiler (...) Die schöne Layla, die geile Layla. Das Luder Layla, unsre Layla (...)."

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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