Schutzzone festgelegt 15.000 Puten wegen Geflügelpest gekeult – Behörde beunruhigt

Behörden sind beunruhigt, weil in Franken die Geflügelpest ausgebrochen ist. 15.000 Puten wurden bei Ansbach gekeult. Nun heißt es, der Pest Einhalt zu gebieten.
Nachdem wegen der Geflügelpest 15.000 Puten in einem Betrieb in Leutershausen (Landkreis Ansbach) gekeult werden mussten, bekommen nun alle Halter von Hausgeflügel in der Schutzzone Besuch vom Veterinäramt.
Die Fachleute untersuchen die Tiere stichprobenartig unter anderem mit Tupferproben aus dem Rachen. "Mit diesen sehr aufwendigen Reihenuntersuchungen finden wir heraus, ob bereits eine weitere Verbreitung stattgefunden hat", erklärte der Leiter des Veterinäramtes, Ralf Zechmeister. Der Verdacht, dass unter den Mastputen die Vogelgrippe ausgebrochen sein könnte, hat sich inzwischen bestätigt.
Vogelgrippe in Mittelfranken ausgebrochen: Schutzzone errichtet
"Das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut konnte das Virus vom Typ H5N1 nachweisen", erläuterte das Landratsamt Ansbach. Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Das besagt eine "Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung", die auch auf der Homepage des Landratsamts Ansbach veröffentlicht ist.
Es ist verboten, in und aus diesen Gebieten lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte an einen anderen Ort zu bringen. Neben Beförderungsverboten und Aufstallungspflicht gehören auch Hygienemaßnahmen wie die Desinfektion von Zu- und Abfahrtswegen zu den Schutzvorkehrungen.
Die Bevölkerung ist außerdem aufgerufen, keine toten Wildvögel anzufassen oder zu bewegen, sondern entsprechende Funde dem Veterinäramt, der jeweiligen Gemeinde oder der Polizei zu melden.
Die Geflügelpest wird in Deutschland inzwischen nicht mehr nur von Zugvögeln eingeschleppt, sondern hat sich den Angaben zufolge auch in den hiesigen Populationen verfestigt und tritt somit unabhängig von der Jahreszeit auf.
- Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung (15.3.23)
- Nachrichtenagentur dpa