Bayerischer Landtag Neues Ladenschlussgesetz bringt kleine Neuerungen

Der bayerische Landtag verabschiedet heute das neue Ladenschlussgesetz. Einige Lockerungen sollen kommen – allerdings nur kleine.
Der bayerische Landtag will am Donnerstagmittag das neue Ladenschlussgesetz verabschieden. Für Einkäufer in Bayern bedeutet dies: Die Geschäfte dürfen weiterhin nur bis maximal 20 Uhr öffnen. Bayern hält damit an den im Bundesvergleich strengsten Ladenöffnungszeiten fest.
Das neue Gesetz bringt dennoch einige Lockerungen mit sich. Städte im Freistaat dürfen künftig acht lange Einkaufsnächte pro Jahr anbieten und benötigen dafür keinen besonderen Anlass mehr. Bisher waren meist nur einzelne Event-Abende mit verlängerten Öffnungszeiten erlaubt.
Zusätzlich dürfen Einzelhändler an vier frei wählbaren Werktagen im Jahr länger als 20 Uhr geöffnet haben. Eine weitere Neuerung betrifft digitale Kleinstsupermärkte ohne Personal. Diese dürfen bei einer maximalen Verkaufsfläche von 150 Quadratmetern künftig rund um die Uhr öffnen – auch sonntags. Den genauen zeitlichen Rahmen für die Sonntagsöffnungen legt jedoch die jeweilige Stadt fest.
Eigene Regelungen für Ausflugsorte
Für verkaufsoffene Sonntage bleibt alles beim Alten: Sie sind weiterhin nur viermal jährlich und nur anlassbezogen erlaubt, etwa bei Märkten oder Messen. In Ausflugs-, Kur- oder Wallfahrtsorten – dazu zählen etwa 500 von gut 2.000 bayerischen Gemeinden – ist an 40 Sonn- und Feiertagen der Verkauf bestimmter Warengruppen gestattet.
Das neue bayerische Gesetz ersetzt ein Bundesgesetz aus dem Jahr 1956. Neben Bayern hält nur noch das Saarland an der 20-Uhr-Grenze für Ladenöffnungszeiten fest.
- Nachrichtenagentur dpa
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