5.500 Euro Schmerzensgeld Frau verklagt Stadt wegen Fall in ein Biberloch

In Nürnberg ist eine Frau in ein Biberloch getreten und hat sich am Fuß verletzt. Diese klagt nun auf Schmerzensgeld, doch die Stadt plädiert auf eine gute Kennzeichnung durch Schilder.
Der Sturz einer Frau in ein Biberloch hat die Gerichte in Nürnberg beschäftigt. Diese hatte sich bei dem Unfall am Fuß verletzt und beantragte nun Prozesskostenhilfe, um die Stadt auf Schmerzensgeld in Höhe von 5.500 Euro zu verklagen.
Das lehnten das Landgericht und später auch das Oberlandesgericht ab, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Das Betreten der freien Landschaft erfolge auf eigene Gefahr, lautete die Begründung.
Von Blättern und Ästen verdeckt
Die Frau hatte vor Gericht angegeben, beim Spazierengehen mit dem Hund im April 2020 auf der Wöhrder Wiese in Flussnähe in ein Erdloch gestürzt zu sein. Das Loch sei ihr zufolge mit Blättern und Ästen verdeckt und deshalb nicht zu sehen gewesen, sagte der Gerichtssprecher. Dennoch sahen die beiden Kammern keine Pflichtverletzung bei der Stadt.
Diese habe die Gegend mit Schildern ausreichend als Biberrevier gekennzeichnet, hieß es in der Begründung des Landgerichts. Das Oberlandesgerichts bestätigte diese Auffassung. Es bestehe keine Haftung für sich aus der Natur ergebende Gefahren, erläuterte die Kammer.
Das Risiko trage deshalb jeder Mensch selbst. Das Risiko hätte die Frau nach Auffassung der Richter kennen können. Denn es sei allgemein bekannt, dass es in dem Gebiet Biber gebe, und Biberlöcher seien in Flussnähe keineswegs unüblich.
- Nachrichtenagentur dpa