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Nürnberg: Haftstrafe für tödlichen Stich nach Trinkgelage


"Bedroht gefühlt"
Haftstrafe für tödlichen Stich nach Trinkgelage

Von dpa
Aktualisiert am 24.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Ein Schild mit der Aufschrift "Justizgebäude" hängt am Eingang vom Landgericht Nürnberg-Fürth (Archivbild): Nach einem tödlichen Messerangriff ist ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt worden.Vergrößern des BildesEin Schild mit der Aufschrift "Justizgebäude" hängt am Eingang vom Landgericht Nürnberg-Fürth (Archivbild): Nach einem tödlichen Messerangriff ist ein Mann zu einer Haftstrafe verurteilt worden. (Quelle: Daniel Karmann/dpa-bilder)
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Nach einem Trinkgelage hatte ein Mann bei Nürnberg eine Bekannte erstochen. Er muss nun eine Haftstrafe verbüßen. Warum er der Frau ein Messer in die Brust rammte, blieb unklar.

Ein 63-Jähriger muss wegen eines tödlichen Angriffs mit einem Küchenmesser auf eine Bekannte eine mehrjährige Haftstrafe verbüßen. Das Nürnberger Landgericht verurteilte den Maler am Mittwoch wegen Totschlags zu sieben Jahren Freiheitsstrafe und zur Unterbringung in eine Entziehungsanstalt, wie ein Gerichtssprecher sagte. Der Mann sei Alkoholiker und bei der Tat stark betrunken gewesen.

Das Motiv blieb auch während des Verfahrens letztendlich unklar. Nach Ansicht der Kammer hatte der Alkohol dem Mann am Tatabend die Sinne vernebelt.

"Bedroht gefühlt"

Dieser hatte im Juli vergangenen Jahres in Schwabach bei Nürnberg mit seiner Lebensgefährtin und deren Nachbarin in der Gartenlaube zusammen getrunken und Würfelspiele gespielt. Später stieß er der 55-Jährigen im Hausflur plötzlich ein Messer in die Brust.

Danach ging er in die Wohnung seiner Lebensgefährtin, wo er sich widerstandslos von der Polizei festnehmen ließ. Ein Test ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,2 Promille.

Am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte über seinen Anwalt ausgesagt, dass er sich nicht erklären könne, wie es zu der Tat gekommen sei. Der Polizei hatte er damals gesagt, er habe sich von einem Mann bedroht gefühlt, den er sich aber wohl nur eingebildet habe.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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