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Betriebsratswahl bei Porsche ungültig: Stuttgarter Gericht fällt Entscheidung


Arbeitsgericht Stuttgart
Gericht erklärt Betriebsratswahl bei Porsche für ungültig

Von dpa
Aktualisiert am 06.04.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0241583920Vergrößern des BildesDas Porsche-Logo prangt auf einem Fahrzeug (Symbolbild): Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. (Quelle: IMAGO/Michael Gstettenbauer)
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Die Betriebsratswahlen beim Stuttgarter Autobauer sind unwirksam. Das entschied das Arbeitsgericht Stuttgart. 100 Mitarbeiter hatten fälschlicherweise mitgewählt.

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat die Betriebsratswahl beim Autobauer Porsche für unwirksam erklärt. Hintergrund sei, dass knapp 100 Mitarbeiter der Porsche Dienstleistungs GmbH in Leipzig, die unter anderem für die Kantinen zuständig ist, nicht hätten mitwählen dürfen, erklärte der Vorsitzende Richter Michael Büchele am Donnerstag.

Eigentlich wolle das Gesetz eine Vor-Ort-Vertretung – mit mehreren Hundert Kilometern Entfernung sei die Betreuung nicht gewährleistet. "Durch den Haustarifvertrag aus dem Jahr 2013 habe eine Einbeziehung des Standortes Leipzig in die Zuständigkeit des Betriebsrats Zuffenhausen/Ludwigsburg/Sachsenheim nicht wirksam erfolgen können." Für das eigentliche Werk wurde in Leipzig ein separater Betriebsrat gewählt.

Richter sieht keine Ungereimtheiten bei Porsche

Mehrere Beschäftigte hatten die Wahl vom März 2022 angefochten. Sie sahen wesentliche Verstöße und argumentierten unter anderem, dass an den Wahlurnen Plomben gefehlt hätten und Teile der Belegschaft zu kurzfristig informiert worden seien.

Für all diese Punkte sah Büchele aber keine Anhaltspunkte. Es habe keine Manipulationen und keine Ungereimtheiten gegeben. Solche Anfechtungsgründe seien nicht erkennbar gewesen. Zuvor war eine gütliche Einigung gescheitert, weil drei Kläger den Vorschlag des Gerichts nicht akzeptierten.

Die Entscheidung zu Porsche ist noch nicht rechtskräftig. Der amtierende Betriebsrat bleibt erst einmal im Amt. Es wird erwartet, dass das Verfahren in die nächste Instanz zum Landesarbeitsgericht geht. Wegen einer ähnlichen Konstellation mit einer weit entfernten Betriebsstätte hatte Büchele bereits die Betriebsratswahl bei Daimler 2018 für unwirksam erklärt. Das Verfahren ging danach über mehrere Jahre durch die Instanzen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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