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Inspekteurs-Affäre: Staatsanwaltschaft legt Revision ein


Nach Sex-Skandal
Freispruch von Polizei-Inspekteur: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Von dpa, t-online
22.07.2023Lesedauer: 1 Min.
imago images 0256651388Vergrößern des BildesBundesgerichtshof in Karlsruhe (Archivbild): Der Inspekteur musste sich die vergangenen Wochen wegen Vorwürfen sexueller Nötigung vor dem Landgericht verantworten. (Quelle: IMAGO/imageBROKER/Arnulf Hettrich)
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Die Inspekteurs-Affäre in Baden-Württemberg geht möglicherweise in die nächste Instanz. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat Revision beantragt.

Der Freispruch des Inspekteurs der Polizei Baden-Württembergs wird von der Staatsanwaltschaft Stuttgart angefochten. Die Behörde hat am Montag Revision beantragt, wie ein Sprecher am Samstag bestätigte. Zuvor hatten mehrere Medien berichtet. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe muss nun entscheiden, ob er die Revision annimmt.

Das Landgericht Stuttgart hatte den höchsten Polizeibeamten des Landes vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen – aus Mangel an Beweisen. Ihm wurde vorgeworfen, eine 16 Jahre jüngere Kommissarin vor einer Kneipe in Stuttgart zu sexuellen Gefälligkeiten gedrängt zu haben.

Innenminister kündigte weitreichende Konsequenzen an

Die Staatsanwaltschaft hatte eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten sowie eine Geldauflage von 16.000 Euro wegen sexueller Nötigung gefordert.

Nach der Affäre um den baden-württembergischen Inspekteur der Polizei hat Innenminister Thomas Strobl umfassende Reformen für Polizei und Innenverwaltung angekündigt. Das Amt des Inspekteurs soll abgeschafft werden, wie der CDU-Politiker am Dienstag in Stuttgart bekannt gab.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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