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Landgericht Stuttgart: Lebenslange Haft für Ehefrau-Mörder in Sindelfingen


"Beleidigungen, Streit und Todesdrohungen"
Lebenslange Haft für Ehefrau-Mörder in Sindelfingen

Von dpa
Aktualisiert am 18.02.2022Lesedauer: 2 Min.
Eingang des Stuttgarter Landgerichts (Symbolbild): Hier erhielt der Angeklagte das Urteil.Vergrößern des BildesEingang des Stuttgarter Landgerichts (Symbolbild): Hier erhielt der Angeklagte das Urteil. (Quelle: kamera24/imago-images-bilder)
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Urteil in Stuttgart: Nachdem seine Frau ihn verlassen hatte, ermordete der 50-jährige Angeklagte sie in ihrer Wohnung. Schon vorher waren Todesdrohungen von ihm ausgegangen.

Ein 50 Jahre alter Mann ist nach dem Mord an seiner von ihm getrennt lebenden Ehefrau in Sindelfingen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Er hatte seine Frau im vergangenen August erwürgt, weil sie sich von ihm getrennt und mehrere neue Partner kennengelernt hatte. Davon zeigte sich das Stuttgarter Landgericht am Freitag bei der Urteilsverkündung überzeugt.

Der angeklagte Mann mit grünem Parka und langem grauen Bart zeigte keine Reaktion, als der Vorsitzende Richter die Entscheidung begründete.

Nach der Tat hatte der Serbe seine Verantwortung für den Tod der Frau eingeräumt, im Prozess aber Erinnerungslücken angegeben. Die Kammer bezeichnete diese Aussage als unglaubwürdig. Nach Einschätzung des Vorsitzenden Richters leidet der Verurteilte vielmehr an einem ausgeprägten Narzissmus und besitzt ein gesteigertes Kontrollbedürfnis. Seine Frau habe er nach der Hochzeit jahrelang von allen gesellschaftlichen Bedürfnissen ausgeschlossen.

Landgericht Stuttgart: Angeklagter hielt Annäherungsverbot nicht ein

Nach der Kündigung des gelernten Metallfacharbeiters wegen einer Schlägerei und der erfolgreichen Bewerbung der Frau bei einem Pflegeheim hätten sich die Gewichte in der Beziehung allerdings verändert. "Wenn sich in einer Ehe die Kraftzentren verschieben, verschieben sich die Verhaltensweisen der Ehepartner", sagte der Richter. "Und das führt in diesem Fall in die Katastrophe."

Als Folge habe sich ein Graben zwischen den beiden aufgetan. "Die ehelichen Verhältnisse waren geprägt von Beleidigungen, Streit und Todesdrohungen", sagte der Richter. Die Frau habe sich unter anderem in Beziehungen geflüchtet, von denen ihr Mann allerdings durch das Bespitzeln ihres Handys erfahren und ihr gedroht habe, bis sie ausgezogen sei. Ein späteres Annäherungsverbot habe er wiederholt nicht eingehalten.

"Wir wissen nicht, wie und wann und unter welchen Umständen der Angeklagte die Wohnung des Opfers betreten hat", sagte der Richter weiter. Seine DNA-Spuren an einer Kaffeetasse ließen aber darauf schließen, dass die Frau ihn in die Wohnung gelassen habe. Dort sei sie erst nach minutenlangem Todeskampf gestorben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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