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Bildung | Verband: Viele geflüchtete Kinder können nicht in Schule


Bildung
Verband: Viele geflüchtete Kinder können nicht in Schule

Von dpa
Aktualisiert am 09.08.2022Lesedauer: 1 Min.
SchuleVergrößern des BildesSchwamm und Kreide liegen in einem Klassenraum unter einer Tafel. (Quelle: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild/dpa-bilder)
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Kurz vor Ferienende hat der Paritätische Wohlfahrtsverband kritisiert, dass nicht für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen am Mittwoch die Schule wieder losgeht: Nämlich für die in den Landeseinrichtung untergebrachten Geflüchteten. Diese fielen "hinten runter, ihnen werden Bildungschancen in Schulen und Kitas systematisch verwehrt", sagte der Landesgeschäftsführer des Paritätischen NRW, Christian Woltering, am Montag.

Laut NRW-Schulgesetz besteht die Schulpflicht für geflüchtete Kinder erst, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind. Sind sie noch in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht, fallen sie also durchs Raster. Der Paritätische verwies auf Zahlen von vor knapp einem Jahr: Damals traf das auf rund 3100 Minderjährige zu, rund ein Fünftel von ihnen war länger als drei Monate in so einer Einrichtung. Dabei seien die Länder eigentlich verpflichtet, spätestens drei Monate nach Beginn des Asylverfahrens Unterricht zu ermöglichen, sagte Carmen Martinez, Expertin für Migration und Flucht beim Paritätischen.

Zwar seien "schulnahe Bildungsangebote" in den Einrichtungen vorgesehen, sagte sie. Teils fänden diese aber gar nicht statt, anderswo gebe es ein paar Stunden pro Woche. Mit einer richtigen Beschulung sei das nicht gleichzustellen.

Woltering lobte die unkomplizierte Hilfe für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die die Landesregierung im April 2022 veranlasst hatte. Das fordere man seit Jahrzehnten für Geflüchtete, sagte er. "Aber eben für alle, unabhängig vom Herkunftsland."

Im Koalitionsvertrag der schwarz-grünen-Landesregierung wird eine schnelle dezentrale Unterbringung in den Kommunen versprochen. Unter anderem Familien mit Kindern sollen nach drei Monaten den Gemeinden zugewiesen werden.

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