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Prozess um Messerstiche in Gymnasium gestartet


Wuppertaler Schule
Prozess um Messerstiche in Gymnasium gestartet

Von dpa
Aktualisiert am 21.08.2024Lesedauer: 3 Min.
Mehrere Schüler in Wuppertal verletzt - Verdächtiger festgenommenVergrößern des BildesEin halbes Jahr nach dem Amokalarm an einem Wuppertaler Gymnasium muss ein Jugendlicher wegen vierfachen versuchten Mordes vor Gericht. (Archivbild) (Quelle: Christoph Reichwein/dpa/dpa-bilder)

Er war Stufen-Bester am Gymnasium, doch plötzlich soll er mit einem Messer auf Mitschüler losgegangen sein. Nun steht der Jugendliche in Wuppertal unter dem Verdacht des versuchten Mordes vor Gericht.

Ein halbes Jahr nach einer Messerattacke mit mehreren Verletzten an einem Wuppertaler Gymnasium hat der Prozess gegen einen Oberstufenschüler wegen vierfachen versuchten Mordes begonnen. Der Jugendstrafprozess gegen den 17-Jährigen findet am Wuppertaler Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Verteidiger Mustafa Kaplan sagte vor Prozessbeginn, der Jugendliche bestreite die Tat nicht und habe das auch nie getan. Es sei klar, dass er sie begangen habe. Aus seiner Sicht als Anwalt habe es sich aber um gefährliche Körperverletzung gehandelt, nicht um versuchten Mord. Darum werde es in dem Prozess gehen.

Anklage geht von verminderter Schuldfähigkeit aus

Zum Tatmotiv wollte sich der Verteidiger nicht äußern. Er wolle der Beweisaufnahme im Prozess nicht vorgreifen. Bei seinem Mandanten handele es sich um einen hochintelligenten, etwas in sich gekehrten Menschen. Inzwischen lägen zwei exzellente psychiatrische Gutachten vor.

Die Anklage geht von deutlich verminderter Schuldfähigkeit des 17-Jährigen aus. Was diese verursacht habe, wollte eine Gerichtssprecherin mit Hinweis auf das Alter des Angeklagten nicht sagen. Das Gericht hat für den Prozess zehn Verhandlungstage angesetzt.

Schulleiterin gegen Rückkehr

Schulleiterin Claudia Schweizer-Motte sagte, die Schüler gingen sehr unterschiedlich mit der Tat um. Für einige sei sie Vergangenheit, andere seien noch in Behandlung. Sie könne sich aber nicht vorstellen, den Angeklagten bald wieder als Schüler zu begrüßen. "So sehr ich ihm persönlich wünsche, dass er seine Schullaufbahn fortsetzen kann, Abitur machen kann und gegebenenfalls auch ein Hochschulstudium: Das wäre nicht gut und auch definitiv ein falsches Signal."

Laut Anklage hat er seine Mitschüler in einem Pausenraum plötzlich und unvermittelt mit einem Messer angegriffen und sich anschließend die Klinge selbst in die Brust gerammt. Die Schule hatte Amok-Alarm ausgelöst. Schwer bewaffnete Polizisten hatten am 22. Februar die Schule abgeriegelt und durchkämmt. Das Gebäude wurde evakuiert. Die nicht verletzten Schüler waren zunächst in der nahegelegenen Stadthalle untergebracht und später ihren Eltern übergeben worden.

Angeklagter hatte selbst die schwersten Verletzungen

Während es zunächst hieß, mehrere Opfer lägen schwer verletzt auf Intensivstationen, war später nur noch von leichten Verletzungen die Rede. Die Stiche oder Schnitte in Hals, Nacken und Kopf der Opfer, die in der Anklage erwähnt werden, scheinen somit nicht tief gewesen zu sein. Die vier Angegriffenen konnten schon am nächsten Tag wieder in die Schule gehen.

Die schwersten Verletzungen soll sich der Angeklagte selbst zugefügt haben. Drei weitere Betroffene erlitten beim Anblick des Geschehens Schocks. Obwohl er bereits entwaffnet war und sich beruhigt hatte, soll der 17-Jährige die Einsatzkräfte der Polizei angegriffen haben, als er sie erblickte. Dennoch sei er ohne den Einsatz einer Schusswaffe überwältigt und festgenommen worden, hieß es damals.

Einser-Schüler

Der Gymnasiast war zuvor vor allem positiv aufgefallen: als besonders fleißiger Einser-Schüler und Stufen-Bester. Die Schulleiterin hatte berichtet, sie habe den 17-Jährigen nach der Tat weinend im Arm eines Kollegen vorgefunden.

Der Jugendliche sitzt seit seiner Entlassung aus dem Krankenhaus in Untersuchungshaft und schweigt zu den Vorwürfen. Nach seiner Festnahme wollte er sich nicht von einem Psychiater untersuchen lassen. Ein Sachverständiger war dennoch zu dem Schluss gekommen, dass Anhaltspunkte für eine psychiatrisch relevante Erkrankung vorlägen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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