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Wuppertal: Kein Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wächter


Mann verhandlungsunfähig
Kein Prozess gegen mutmaßlichen KZ-Wächter

Von dpa
Aktualisiert am 10.03.2021Lesedauer: 1 Min.
Gebäude des Konzentrationslagers Stutthof (Archivbild): Der 96-Jährige war zwischen 1944 und 1945 einem SS-Totenkopf-Wachbataillon im KZ Stutthof zugeteilt.Vergrößern des BildesGebäude des Konzentrationslagers Stutthof (Archivbild): Der 96-Jährige war zwischen 1944 und 1945 einem SS-Totenkopf-Wachbataillon im KZ Stutthof zugeteilt. (Quelle: newspix/imago-images-bilder)
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Einem 96-Jährigen wird Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen. Er war zwischen 1944 und 1945 einem SS-Totenkopf-Wachbataillon im KZ Stutthof zugeteilt. Doch zu einem Prozess gegen ihn kommt es nicht.

Das Landgericht Wuppertal hat die Eröffnung des Prozesses gegen einen mutmaßlichen ehemaligen SS-Wachmann des KZ Stutthof abgelehnt. Der 96-Jährige aus Wuppertal sei laut ärztlichem Gutachten dauerhaft verhandlungsunfähig, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit. Dem Hochbetagten war Beihilfe zum Mord in mehreren hundert Fällen vorgeworfen worden. Er soll von Juni 1944 bis Mai 1945 als Heranwachsender einem SS-Totenkopf-Wachbataillon zugeteilt gewesen sein, welches das deutsche Konzentrationslager Stutthof östlich von Danzig bewacht habe.

Das Gericht erlegte dem 96-Jährigen die ihm bisher entstandenen Kosten des Verfahrens auf, weil ein erheblicher Tatverdacht bestehe. Im KZ Stutthof habe es gezielte Tötungsaktionen mittels Gaskammer und Giftgas Zyklon B, aber auch durch Erschießungen mit Hilfe einer Genickschussanlage oder dem Injizieren von Benzin oder Phenol in das Herz von KZ-Insassen gegeben. Zudem seien die Gefangenen bewusst besonders lebensfeindlichen Bedingungen ausgesetzt worden.

Der Beschuldigte soll zudem einen Vernichtungstransport von rund 600 Menschen nach Auschwitz begleitet haben. Nach Auffassung der Kammer sei davon auszugehen, dass der Angeschuldigte die Tragweite und Dimension des im KZ Stutthof verübten Massenmordes erkannt und gewusst habe, dass er die grausamen Morde förderte. Diese hätten ihm während seiner zehnmonatigen Dienstzeit im Lager nicht verborgen bleiben können. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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