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Roberto Blanco gibt nach Haftbefehl Vermögensauskunft ab


Rente wird gepfändet
Nach Haftbefehl: Roberto Blanco gibt Vermögensauskunft ab

Von dpa
02.07.2014Lesedauer: 2 Min.
Schlagersänger Roberto BlancoVergrößern des BildesSchlagersänger Roberto Blanco (Quelle: imago/Revierfoto)
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Schlagersänger Roberto Blanco (77) hat nach eigenen Angaben eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgegeben. "Er wurde gezwungen, diese Auskunft abzugeben", sagte seine Frau Luzandra der dpa. "Am Montag um fünf Uhr hat er sie beim Gerichtsvollzieher in Kelheim abgegeben." Damit sei aus ihrer Sicht der Ende Juni ergangene Haftbefehl erledigt.

Nach Angaben seiner aktuellen Frau kann Blanco die 150.000 Euro Unterhalt, die seine Ex-Frau Mireille von ihm fordert, nicht zahlen: "Er lebt von seiner Rente", sagte sie. Davon werde bereits ein Teil gepfändet, um die Schulden bei der Ex-Frau abzuzahlen. "Ihm bleiben 1900 Euro und 50 Cent", sagte Luzandra Blanco.

Das Amtsgericht im niederbayerischen Kelheim, das den Haftbefehl auf Antrag von Mireille Blanco erließ, wollte sich zu dem Fall nicht weiter äußern. "Es handelt sich um ein nicht-öffentliches Verfahren, zu dem keine weiteren Informationen übermittelt werden können", teilte eine Sprecherin mit. Bei der Anwaltskanzlei, die Mireille Blanco vertritt, war nach Angaben einer Mitarbeiterin noch keine Mitteilung über die geforderte Vermögensauskunft eingegangen.

Längere Schlammschlacht ums Geld

Zwischen Roberto Blanco und seiner Ex-Frau Mireille tobt seit längerem eine Schlammschlacht ums Geld. Die Eheleute hatten sich 2012 nach mehr als 40 Ehejahren scheiden lassen. Ein Jahr später heiratete Blanco seine 40 Jahre jüngere Verlobte Luzandra.

Am 30. Juni hatte das Amtsgericht Kelheim den Haftbefehl gegen den Schlagersänger bestätigt. In einer Mitteilung des Gerichts hieß es, dass "auf Antrag einer Gläubigerin gegen Roberto Zerquera-Blanco als Schuldner im Zwangsvollstreckungsverfahren Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft erlassen" wurde. Der 77-Jährige ("Ein bisschen Spaß muss sein") sei nicht zu einem Termin erschienen, an dem er seine Vermögensverhältnisse offenlegen sollte - trotz Ladung durch den Gerichtsvollzieher. Dieser Pflicht kam Blanco nun offenbar nach.

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