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Haftbefehl gegen Designerin Jette Joop – was passiert ist


Tochter von Wolfgang Joop
Haftbefehl gegen Designerin Jette Joop

Von t-online, JaH

Aktualisiert am 21.08.2020Lesedauer: 2 Min.
Jette Joop: Die Designerin hat Ärger mit dem Gesetz.Vergrößern des BildesJette Joop: Die Designerin hat Ärger mit dem Gesetz. (Quelle: imago images / ZUMA Press)
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Jette Joop hat Ärger mit dem Gesetz. Gegen die 52-Jährige wurde am 10. August ein Erzwingungshaftbefehl erlassen, wie das Amtsgericht jetzt auf Anfrage von t-online.de bestätigte.

Es geht um ein Zwangsvollstreckungsverfahren, eine Kostenerstattungsforderung und sogar um einen Haftbefehl: Für Designerin Jette Joop sieht es gerade nicht gut aus. Vorausgegangen war der aktuellen Situation ein Zivilverfahren vor einem Berliner Amtsgericht. Zuvor berichtete "Bild" über den Vorfall.

Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht eingehalten

Aber worum geht es eigentlich genau? Wie Dr. Kai Wantzen von der Gerichtspressestelle des Amtsgerichts Hamburg auf Nachfrage von t-online.de bestätigte, wurde am 10. August 2020 ein Erzwingungshaftbefehl erlassen. "Grund dafür ist, dass die Schuldnerin in einem Zwangsvollstreckungsverfahren kurz zuvor einen Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft bei einer Gerichtsvollzieherin nicht eingehalten hatte."

Aus einem Zivilverfahren vor dem Berliner Amtsgericht liege eine Kostenerstattungsforderung eines Gläubigers vor. "Zu vollstrecken ist ein Betrag von etwa 2.450 Euro, wobei dem Vollstreckungsgericht Einzelheiten und Hintergründe zu der durchzusetzenden Forderung nicht bekannt sind."

Alles soll mit einer Altbauwohnung in Berlin angefangen haben

Laut "Bild"-Informationen soll sich Joop eine Altbauwohnung in Berlin gemietet, aber weder Miete noch Kaution gezahlt haben. Die gebürtige Braunschweigerin habe schon nach kurzer Zeit wieder ausziehen wollen. Der Streit wurde vor Gericht ausgetragen, man einigte sich auf einen Vergleich. Die Verfahrenskosten lägen bei Joop, die soll aber dafür bisher nicht aufgekommen sein.

Deswegen kommt das Amtgericht Hamburg ins Spiel. Hier wohnt Joop. Eigentlich hätte die Tochter von Wolfgang Joop eine Vermögensauskunft geben sollen. Diese beinhaltet die Offenlegung von Einzelheiten zu Vermögensgegenständen (Grundstücke, Beteiligungen, Wertgegenstände, Bankguthaben, Forderungen etc.). Außerdem müssen Einkommensquellen benannt werden, die Richtigkeit und Vollständigkeit muss an Eides statt versichert werden, wie Wantzen vom Amtsgericht Hamburg erklärte. Dadurch soll der Gläubiger erkennen können, welche Vollstreckungsmaßnahmen (etwa Pfändungen) aussichtsreich erscheinen.

Haft soll Vermögensauskunft erzwingen

Da Joop ihrer Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft allerdings nicht nachgekommen sei, konnte der Gerichtsvollzieher auf Antrag des Schuldners einen Haftbefehl erwirken. "Der Haftbefehl ermöglicht es dem Gerichtsvollzieher – sofern dies der Gläubiger ebenfalls beantragt – , den Schuldner (notfalls mithilfe der Polizei) zu verhaften und in eine Justizvollzugsanstalt einzuliefern, bis der Schuldner bereit ist, die Vermögensauskunft abzugeben", erklärte Wantzen weiter.

Die Haft habe in diesem Fall keine Bestrafungsfunktion, sondern diene allein dazu, die Vermögensauskunft zu erzwingen, weshalb man von Erzwingungshaft spricht. Aus der Haft komme jeder sofort wieder heraus, wenn eine Vermögensauskunft gegeben werde. Egal, ob "die durchzusetzende Forderung dann auch beglichen ist oder werden kann". Die Höchstdauer einer Erzwingungshaft beträgt sechs Monate.

Verwendete Quellen
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