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Förderung auch für Gebrauchte - Höhere E-Auto-Kaufprämie: Wie komme ich an den Umweltbonus?


Höhere E-Auto-Kaufprämie: Wie komme ich an den Umweltbonus?

Von dpa
Aktualisiert am 19.02.2020Lesedauer: 3 Min.
Strom und Förderung zapfen: Der Umweltbonus für E-Autos wurde erhöht und die Antragstellung vereinfacht.Vergrößern des BildesStrom und Förderung zapfen: Der Umweltbonus für E-Autos wurde erhöht und die Antragstellung vereinfacht. (Quelle: Tobias Hase/dpa-tmn./dpa)
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Berlin (dpa/tmn) - Künftig gibt es mehr Fördergeld für E-Autos und Elektrohybride als bisher. Die bereits im vergangenen Jahr beschlossene Erweiterung der bisherigen Förderung und Verlängerung bis Ende 2025 ist seit dem 19. Februar in Kraft. Sie gilt künftig auch für junge Gebrauchte.

Wer zahlt was?

Zur Hälfte wird der Umweltbonus durch die Automobilhersteller getragen. Die andere Hälfte schießt der Bund zu. Hier das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zuständig. Die Hersteller ziehen ihre Hälfte der Prämie bereits direkt im Kauf- oder Leasingvertrag ab. Für den Bundesanteil müssen die Käufer den Antrag stellen.

Welche Autos werden gefördert?

Das Wunschmodell muss sich auf derBafa-Listeder förderungsfähigen Autos befinden. Autos mit Elektroantrieb und Brennstoffzelle werden nach Angaben derBundesregierungbis zu einem Nettolistenpreis von 40 000 Euro mit 6000 Euro (bisher 4000 Euro) gefördert. Bis 65 000 Euro sind es 5000 Euro.

Auch der Zuschlag für mit Stecker aufladbare Hybrid-Modelle soll steigen: In der Preisklasse bis maximal 40 000 Euro sind 4500 Euro vorgesehen (bislang 3000 Euro). Die Preisklasse über 40 000 Euro soll mit insgesamt 3750 Euro gefördert werden.

Der Bundesanteil bezieht sich nur auf Autos, die laut Netto-Listenpreis maximal 65 000 Euro kosten. Damit ein Plug-in-Hybrid auf die Liste der förderfähigen Autos kommt, darf er im Normtest nicht mehr als 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstoßen oder muss eine elektrische Reichweite von 40 Kilometern haben, informiert der ADAC.

Was ist bei jungen Gebrauchten zu beachten?

Die Förderung gilt nur für Gebrauchtautos mit Erstzulassung ab 5. November 2019. Sie dürfen auch zuvor noch nicht gefördert worden sein. Die Fördersummen sind geringer. Der Bundesanteil beträgt bei reinen E-Autos 2500 Euro und bei Plug-in-Hybriden 1875 Euro. Der Gebrauchte darf zuvor nur maximal 12 Monate lang das erste Mal zugelassen gewesen sein. Zusätzlich darf er höchstens 15 000 Kilometer gefahren sein. Das muss eine Prüforganisation oder ein amtlicher Sachverständiger nachweisen.

Wo müssen E-Auto-Käufer den Antrag stellen?

Den Antrag müssen Käufer an das Bafa richten. Das geht nach dessen Angaben nur elektronisch auf derBafa-Hompage. Das Fahrzeug muss bereits gekauft und zugelassen sein, bevor der Antrag gestellt werden kann.

Wer kann einen Antrag stellen?

Es können Privatpersonen, Unternehmen, Stiftungen, Körperschaften und Vereine einenAntragstellen.

Welche wichtigen Unterlagen brauche ich?

Im Online-Portal muss ein Antragsformular ausgefüllt werden. Zudem müssen Antragsteller Dokumente wie die Rechnung, beziehungsweise beim Leasing den Vertrag in Verbindung mit der verbindlichen Bestellung und die Kalkulation der Leasingrate hochladen. Des Weiteren sind die Zulassungsbescheinigung Teil II ("Fahrzeugbrief") und die für Gebrauchtwagen erforderlichen Nachweise nötig. Abschließend muss noch eine Bestätigung der wahrheitsgemäßen Angaben ausgedruckt, unterschrieben und hochgeladen werden. Es folgt eine Bestätigung per E-Mail.

Wie geht es nach der Antragstellung weiter?

Wird der Antrag positiv geprüft, folgt der Zuwendungsbescheid. Der Anteil des Bundes wird auf das Konto des Käufers überwiesen.

Welche wichtigen Fristen gelten?

Die neuen Fördersätze sind laut Bafa für alle Fahrzeuge anwendbar, die erstmals ab dem 5. November 2019 zugelassen worden sind. Ein Jahr nach Zulassung muss der Antrag gestellt werden. Für alle seit dem 18. Mai 2016 bis 4. November 2019 zugelassenen Autos sind die alten Fördersätze maßgeblich. Und die Antragstellung dafür muss bis sechs Monate nach dem 19. Februar 2020 erfolgt sein.

Bereits gestellte Anträge prüft das Bafa allerdings automatisch im Sinne der Kunden auf die Höhe des vom Hersteller gewährten Rabatts. "Sollte aus den bisher eingereichten Unterlagen bereits ein Herstellerrabatt hervorgehen, welcher den neuen, erhöhten Fördersätzen entspricht, braucht der Antragsteller nichts weiter zu tun." Er bekomme dann automatisch den höheren Bundeszuschuss, so das Bafa.

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