Autos von Rasern einziehen – geht das auch in Deutschland?
Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.
Bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen sollen Autofahrer in Österreich ihren Wagen abgeben. Auch hierzulande gibt es rechtliche Möglichkeiten dafür.
Österreichs Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) will Autofahrern bei einer hohen Geschwindigkeitsübertretung künftig nicht nur den Führerschein, sondern auch ihr Fahrzeug entziehen. Eine Gesetzesnovelle soll ermöglichen, dass das Auto an Ort und Stelle beschlagnahmt werden kann – und im schlimmsten Fall sogar zugunsten des Staates verkauft wird (lesen Sie hier mehr zu dem Thema). Auch in der Schweiz ist so etwas möglich, wenn damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in "skrupelloser Weise" begangen wurde
Wie ist die rechtliche Lage in Deutschland?
Einziehung von Autos – ist das auch in Deutschland möglich? Ja, sagt Uwe Lenhart, Fachanwalt für Verkehrs- und Strafrecht in Frankfurt am Main: Mit Wirkung zum 13.12.2017 hat der deutsche Gesetzgeber den Straftatbestand des § 315d StGB eingeführt: In diesem Paragraphen geht es um verbotene Kraftfahrzeugrennen. "Die Täter müssen neben einer Bestrafung auch mit einer Einziehung des Fahrzeugs rechnen", sagt Lenhart und verweist auf die entsprechende Formulierung: "Kraftfahrzeuge, auf die sich eine Tat nach § 315c StGB bezieht, können eingezogen werden."
Das gilt laut Lenhart auch für sogenannte Einzelraser, wenn die den Tatbestand des "Rennens gegen sich selbst" erfüllen. Wie in Österreich geplant, ist es auch in Deutschland möglich, dass das Auto vom Staat verkauft und der Erlös der Staatskasse zugutekommt.
Auch Autos von Dritten können betroffen sein
Im Fall illegaler Rennen können die Behörden übrigens auch Autos einziehen, die nicht dem Raser selbst, sondern Dritten gehören – in diesen zwei Fällen: "Entweder hat der Dritte wenigstens leichtfertig dazu beigetragen, dass sein Fahrzeug Objekt der Tat geworden ist. Oder er hat das Fahrzeug erworben, obwohl er wusste, zu welchen Zwecken es benutzt wird", so Lenhart. Mit dieser Rechtsprechung soll laut dem Rechtsexperten erreicht werden, dass Mitglieder der Raser-Szene die Einziehung der Autos umgehen, indem sie sie verkaufen oder tauschen.
"Ich kann mir vorstellen, dass zukünftig Autovermietern, die jugendlichen Fahrern hochmotorisierte Fahrzeuge überlassen, eine Kenntnis der Verwendungsabsicht von Gerichten unterstellt wird. Somit ist auch eine Einziehung von Mietwagen möglich", sagt Lenhart.
Einziehung auch in anderen Fällen möglich
Doch nicht nur Raser müssen damit rechnen, ihr Auto abgeben zu müssen: "Das ist auch nach dem Fahren ohne Versicherungsschutz (§ 6 Pflichtversicherungsgesetz, PflVG) und vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 Straßenverkehrsgesetz, StVG) möglich", sagt Lenhart. Jedoch gilt hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, ordnet der Jurist ein: "Es muss in solchen Fällen geprüft werden, ob weniger einschneidende Maßnahmen als die Einziehung ausreichen."