Wer ein Auto steuert, darf dabei nicht das Telefon in der Hand halten. So weit, so bekannt. Aber was gilt, wenn man das Smartphone zwischen Schulter und Ohr einklemmt?
Am Steuer darf nur mit geeigneter Freisprecheinrichtung telefoniert werden. Das Einklemmen des Handys zwischen Ohr und Schulter zählt nicht dazu. Die Strafe ist hier die gleiche wie bei einem Handyverstoß, bei dem das Gerät während der Fahrt in der Hand gehalten wurde. Das unterstreicht ein Urteil (Az.: 1 RBs 347/20) des Oberlandesgerichts (OLG) Köln, auf das der ADAC hinweist.
Telefoniert? Ja – aber das Handy nicht in der Hand gehalten
Der konkrete Fall: Eine Frau wurde geblitzt. Das Foto zeigte sie mit einem Handy, das sie zwischen der linken Schulter und dem Kopf eingeklemmt hatte. Darauf erfolgte neben dem Bußgeldbescheid für zu schnelles Fahren auch einer wegen des Handyverstoßes. Dagegen legte sie Einspruch ein. Die Frau räumte zwar ein, dass sie mit einem Handy telefoniert hatte. Das Bußgeld wegen eines Handyverstoßes war in ihren Augen aber unberechtigt, da sie das Gerät dabei explizit nicht in den Händen hielt.
Gefährliche Ablenkungen sind möglich
Das sah das Gericht anders: Zwar werde das Halten in der Hand regelmäßig in der Praxis sowie in der Begründung für die Regelung vorausgesetzt, ausdrücklich sei diese Formulierung in der Vorschrift selbst aber nicht enthalten. Mit einer Freisprecheinrichtung ist das Einklemmen demnach nicht zu vergleichen. Man hat zwar auch dabei die Hände am Lenkrad. Aber die Bewegungsfreiheit ist stark eingeschränkt – etwa für einen Blick in den Rückspiegel oder einen Schulterblick.
Und sollte sich das Handy lösen, besteht die Gefahr, dass in einer Affekthandlung versucht werden könnte, ein Herunterfallen des Geräts zu verhindern. Laut Gericht habe diese Ablenkungslage dazu geführt, dass die Nutzung solcher Geräte an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Daher wurde das Bußgeld als rechtmäßig erachtet.
Handy am Steuer: Diese Bußen drohen
Vergehen | Geldbuße | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Handy am Steuer nutzen | 100 Euro | 1 | - |
Hinzu kommt eine Gefährdung | 150 Euro | 2 | 1 Monat |
Hinzu kommt eine Sachbeschädigung | 200 Euro | 2 | 1 Monat |
- Nachrichtenagentur dpa
- Bußgeldkatalog.org
- bussgeldkatalog.org