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Ab wann ein Fahrtenbuch verpflichtend werden kann


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Wann Sie ein Fahrtenbuch führen müssen

Von dpa
Aktualisiert am 08.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Gut protokolliert: Im Zweifelsfall können Fahrzeughalter unter bestimmten Umständen zu einem Fahrtenbuch verpflichtet werden.
Gut protokolliert: Im Zweifelsfall können Fahrzeughalter zu einem Fahrtenbuch verpflichtet werden. (Quelle: IMAGO / Bernhard Classen)
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Wer ist das Auto gefahren? Unter bestimmten Umständen können Behörden den Fahrzeughalter zu einem Fahrtenbuch verpflichten.

Ist die Identität des Fahrers nach einem Verkehrsverstoß nicht klar, kann der Fahrzeughalter zur Mitnahme eines Fahrtenbuches verpflichtet werden. Dabei muss nicht mal ein Personenschaden vorliegen, wie unter anderem ein Urteil aus Augsburg zeigt.

Die Halter haben außerdem eine Mitwirkungspflicht. Sie müssen die Bußgeldbehörde also dabei unterstützen, den Fahrer oder die Fahrerin zu ermitteln. Dagegen verstoßen sie, wenn sie die Behörde mit ihren Aussagen in die Irre führen.

Das zeigt beispielhaft ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Mainz, über den die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert.

Beispiel aus der Praxis

Ein Auto wurde außerhalb geschlossener Ortschaften mit 28 km/h zu viel geblitzt. Um den Fahrer zu ermitteln, meldete sich die Behörde beim Halter. Der behauptete, selbst gefahren zu sein.

Doch starke Unterschiede zwischen der Person auf dem Blitzerfoto und dem Ausweisfoto des Halters machten klar: Dieser konnte nicht der Fahrer gewesen sein. So bekam er die Auflage, ein Fahrtenbuch zu führen. Dagegen zog der Mann vor Gericht.

Ohne Erfolg. Ein Fahrtenbuch führen zu müssen, wertete das Gericht als gerechtfertigt. Die Auflage kommt infrage, wenn es sich um schwerere Verkehrsstöße handelt. Etwa solche, die mit Punkten geahndet werden, so das Gericht – aber auch das ist laut DAV nicht zwingend.

Pflicht des Fahrzeughalters

Erforderlich ist, dass "trotz ausreichender Ermittlungen" der Fahrer oder die Fahrerin nicht feststellbar ist. Dabei hat der Halter gegenüber der Behörde die schon erwähnte Mitwirkungspflicht.

Als Verstoß dagegen wird gewertet, wenn der Halter – wie in diesem Fall – mit irreführenden Angaben versucht, den Sachverhalt zu verschleiern und die Täterermittlung zu verhindern.

Bei der Eintragung von Punkten indes kann nicht automatisch eine Fahrtenbuchauflage angeordnet werden, ergänzt der DAV. Es müsse dazu immer eine Einzelfallbetrachtung dazu vorgenommen werden, ob die genannten Kriterien erfüllt sind. Und es gibt einen Auslegungsspielraum.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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Auf diesen Autobahnen wird es in den Osterferien voll
  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk

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