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E-Roller ohne Straßenzulassung: Das müssen Sie wissen


E-Roller ohne Straßenzulassung: Das müssen Sie wissen

  • Markus Abrahamczyk
Von Markus Abrahamczyk

Aktualisiert am 30.01.2023Lesedauer: 1 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
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Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Nicht ohne Straßenzulassung: Für E-Roller gelten strenge Vorschriften.
Nicht ohne Straßenzulassung: Für E-Roller gelten strenge Vorschriften. (Quelle: Christin Klose)
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Viele E-Roller dürfen in Deutschland im Straßenverkehr fahren. Aber nicht jedes Modell bekommt eine Zulassung. Welche Bedingungen gelten? Und welche Strafen drohen?

Seit einigen Jahren dürfen E-Roller in Deutschland im Straßenverkehr mitfahren. Aber nur, wenn dabei einige Regeln beachtet werden. Insbesondere gilt dies selbstverständlich auch für E-Scooter: Sie benötigen eine Straßenzulassung. Andernfalls drohen sehr unangenehme Konsequenzen.

Die meisten E-Roller haben eine Zulassung

In aller Regel haben Käufer mit dieser Zulassung allerdings keine Probleme, denn die Hersteller haben bereits vor dem Kauf alles Wichtige geregelt: Der Roller hat eine sogenannte Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Und damit ist er für den Straßenverkehr zugelassen. Er ist also "StVZO-konform", wie es der Hersteller auch auf dem Roller angeben muss. Außerdem sind ABE und Fahrzeug-Identifizierungsnummer in Unterlagen vermerkt, die dem E-Roller beim Kauf beiliegen.

Um eine solche Zulassung zu erhalten, muss der Roller aber einige Bedingungen erfüllen:

  • Er benötigt eine Glocke bzw. Klingel.
  • Er darf eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht überschreiten.
  • Seine Motorleistung darf maximal 500 Watt betragen.
  • Auch Beleuchtung und Bremsen müssen den Vorschriften entsprechen.
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Ohne Zulassung droht hohes Bußgeld

Allerdings wird nicht jeder E-Roller mit einer ABE ausgeliefert. Insbesondere manches Schnäppchen aus dem Internet hat keine gültige Zulassung. Das ist zunächst kein Problem, denn bei der zuständigen Zulassungsbehörde lässt sich eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) beantragen – wenn der Roller die nötigen Bedingungen erfüllt. Auch dann ist er für den Straßenverkehr zugelassen.

Wenn es weder eine ABE, noch eine EBE für den Roller gibt, darf er nur auf Privatgelände fahren. Ein Verstoß kostet ein Bußgeld von 70 Euro, bei einer abgelaufenen ABE 30 Euro.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • bussgeldakatalog.org: "E-Scooter – Mobilität der Zukunft?"
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