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TÜV: Neue Regeln für die Hauptuntersuchung ab Juli


Recht & Verkehr
Ab 1. Juli gelten neue Regeln beim TÜV

Von mid, t-online, dpa
Aktualisiert am 22.06.2012Lesedauer: 1 Min.
TÜV: Neue Regeln für die HUVergrößern des BildesTÜV: Neue Regeln für die HU (Quelle: dapd)
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Am ersten Juli ist es soweit: Der Gesetzgeber setzt die weiterentwickelte Hauptuntersuchung in Kraft. Die neuen Regeln beim TÜV tragen der fortentwickelten Fahrzeug- und Prüftechnik Rechnung.

TÜV: Taxifahrer sind zuerst dran

Von den Änderungen werden zuerst die Taxis betroffen sein, weil sie jährlich "zum TÜV" müssen. Grundsätzlich wird die Prüfung nun immer mit einer kurzen Probefahrt beginnen. So sollen die Prüfer elektronische Sicherheits- und Fahrassistenzsysteme besser kontrollieren können.

Keine Rückdatierung mehr möglich

Zum Check der Elektronikkomponenten kommt ein von allen Prüforganisationen gemeinsam entwickeltes Diagnosegerät, der HU-Adapter zum Einsatz. Der Prüfbericht wird künftig wesentlich detaillierter ausfallen und die umstrittene Rückdatierung entfällt. Stattdessen gibt es ab dem Zeitpunkt der Untersuchung die volle Plakettenlaufzeit. Bei einer Überziehung der HU-Frist um mehr als zwei Monate erfolgt, aufgrund der statistisch nachgewiesenen höheren Mangelhäufigkeit, eine intensivere Hauptuntersuchung mit einer 20 Prozent höheren Gebühr.

"Fehlt es zum Beispiel an der Beleuchtung, bekommt es der Autofahrer künftig schwarz auf weiß, dass die Einstellung beim Scheinwerfer rechts nicht stimmt. Er kann dies mehr oder weniger direkt als Reparaturauftrag an die Werkstatt geben", sagt Jürgen Wolz vom TÜV Süd.

HU gibt es bereits seit 1951

Die Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge - häufig fälschlich "TÜV" genannt - gibt es in Deutschland bereits seit 1951. Zunächst verschickten die Zulassungsstellen dazu "Einladungen", seit den 1960er Jahren gibt eine farbige Plakette auf dem Nummernschild dem Autofahrer an, wann er sein Fahrzeug wieder vorzustellen hat.

Die Tests führt der Staat nicht selbst durch, sondern anerkannte Prüforganisationen wie die TÜV-Unternehmen (TÜV Nord, TÜV Süd, TÜV Rheinland usw.), Dekra oder GTÜ.

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