Dichter Schneefall macht auch vor Verkehrsschildern nicht Halt. Muss man aber ein Schild beachten, das man nicht sehen kann? Und droht ansonsten ein Bußgeld?
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Im Winter kann es vorkommen, dass Verkehrsschilder von Schnee verdeckt und für Autofahrer unsichtbar werden. Gültig bleiben sie dennoch. Das gilt zumindest für Verkehrszeichen, deren Bedeutung schon anhand der Form erkennbar ist.
Stoppschilder etwa sind grundsätzlich achteckig und damit für jeden Autofahrer selbst unter einer weißen Schneehaube deutlich erkennbar. Auch das "Vorfahrt gewähren"-Schild ist leicht zu erkennen: ein Dreieck, das auf dem Kopf steht. Anders sieht es bei Verkehrsschildern mit gleicher Form aus. Auf einem zugeschneiten Tempo-Schild etwa lässt sich natürlich nicht erkennen, ob es sich um ein Tempo-30-Schild handelt oder ob 70 km/h erlaubt sind.
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Das sagen die Gerichte
Gerichte haben daher entschieden, dass verschneite Verkehrszeichen dieser Art ihre Gültigkeit verlieren. Allerdings lässt sich mitunter im Nachhinein schwierig beweisen, dass ein Schild unerkennbar zugeschneit war. Außerdem gilt es nicht für nachweislich ortskundige Fahrer. Sie müssen sich an das Tempolimit halten, selbst wenn das Verkehrszeichen nicht lesbar ist. Die Richter gehen davon aus, dass die Tempolimits im unmittelbaren Umfeld des Wohnortes bekannt sind.
Auch verschneite Parkverbotsschilder bleiben gültig. Hier setzt der Gesetzgeber voraus, dass Autofahrer ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen und das Schild zur Not mit der Hand vom Schnee befreien, um sich zu vergewissern, was darauf steht.
- Nachrichtenagentur dpa