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Saisonkennzeichen: Kosten, Versicherung und Co.


Die Vorteile auf einen Blick
Saisonkennzeichen: Das kostet es, das bringt es

Von t-online, cch, ccn

Aktualisiert am 04.03.2024Lesedauer: 3 Min.
Saisonkennzeichen für den SommerVergrößern des BildesSaisonkennzeichen für den Sommer: Beliebt ist es vor allem für Cabrios, Oldtimer, Motorräder oder Wohnmobile. (Quelle: imago-images-bilder)
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Der Name deutet es schon an: Ein Saisonkennzeichen gilt nicht das ganze Jahr über. Was aber wie ein Nachteil erscheint, hat für viele Autofahrer einen großen Nutzen.

Nicht fahren und sparen: Das ist ein Vorteil des sogenannten Saisonkennzeichens. Denn es ist nur für einen gewissen Zeitraum gültig. So müssen Sie auch nur reduzierte Sätze bei Versicherung und Steuer zahlen. Die Kfz-Steuer wird nur für den Saisonzeitraum berechnet. Meist greifen Besitzer von Saisonfahrzeugen wie Wohnmobilen, Motorrädern oder Cabrios auf die Saisonzulassung zurück.

Diese Fahrzeuge werden oft über den Winter stillgelegt. Um nicht fürs An- und Abmelden zweimal im Jahr zur Zulassungsstelle zu müssen, gibt es das Saisonkennzeichen, das auch in der nutzungsfreien Zeit am Auto bleibt. Es spart Zeit, Gebühren und senkt bei der Behörde den Verwaltungsaufwand, heißt es vom ADAC.

Saisonkennzeichen: Daran erkennen Sie es

Das Nummernschild mit begrenzter Gültigkeit können Sie für einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten und höchstens elf Monaten erwerben. Verlängerbar ist der Geltungszeitraum nicht. Wenn Sie Ihr Fahrzeug doch länger nutzen möchten, müssen Sie einen neuen Zulassungszeitraum beantragen. Auch bei Saisonkennzeichen sind in der Regel Wunschkennzeichen möglich, in vielen Fällen können Sie das bei Ihrer Zulassungsbehörde sogar schon online vorab erledigen.

Saisonkennzeichen: Wer ein Saisonkennzeichen hat, darf in Fall wie in der Abbildung vom 1. April bis 30. Oktober auf die Straße. Mit einen H-Kennzeichen (unten) dürfen Oldtimer das ganze Jahr fahren.
Wer ein Saisonkennzeichen hat, darf im Fall wie in der Abbildung vom 1. April bis 31. Oktober auf die Straße. (Quelle: Markus Scholz/dpa)

So lesen Sie das Saisonkennzeichen

Der Gültigkeitszeitraum ist rechts auf das Kennzeichen geprägt. Die Zahl oberhalb des Strichs gibt den Monat an, in dem der Betriebszeitraum beginnt, die Zahl unterhalb, wann er endet. Ist das Fahrzeug beispielsweise vom 1. April bis zum 31. Oktober zugelassen, steht eine "04" oberhalb des Strichs und eine "10" darunter.

Eine Jahreszahl gibt das Kennzeichen nicht an, denn es ist für den ausgewiesenen Zeitraum dauerhaft gültig – also jedes Jahr erneut. Ansonsten zeigt das Schild die gleichen Angaben wie ein normales Kennzeichen.

Halten Sie sich an die Gültigkeit

An den Betriebszeitraum müssen sich die Besitzer penibel halten. Außerhalb dessen muss das Fahrzeug auf Privatgrund abgestellt werden, denn es hat in der Ruhephase nicht mehr den nötigen Versicherungsschutz. Es gilt aber eine sogenannte Ruheversicherung. Die schließt allerdings den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr aus.

Auf einem öffentlichen Parkplatz darf Ihr Auto im Ruhezeitraum also nicht stehen. Dann drohen 40 Euro Strafe. 50 Euro Bußgeld werden fällig, wenn Sie das Fahrzeug in der nicht versicherten Zeit dennoch fahren. Außerdem verstoßen Sie damit gegen das Pflichtversicherungsgesetz und begehen eine Straftat.

Für Händler gibt es jedoch auch eine Sonderregelung: Mit einem roten Nummernschild, dem Kurzzeitkennzeichen, dürfen sie außerhalb des Zulassungszeitraums das Auto für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten für Kfz-Händler bewegen, da keine inhaltlich konkurrierende Zulassung vorliegt. Wichtig ist nur, dass das reguläre Kennzeichen nicht sichtbar, sondern vom Händlerkennzeichen komplett verdeckt ist.

Saisonkennzeichen anmelden: Wo Sie es beantragen können

Das Nummernschild für die Saison können Sie bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragen. Die Kosten für die Zulassung können variieren: Sie betragen zwischen 27 und 35 Euro – je nach Aufwand. Hinzu kommen noch die Kosten für das Kennzeichen in Höhe von 15 bis 25 Euro. Bei der Antragstellung sollten Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass, den Fahrzeugbrief, den Fahrzeugschein, eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) mit Angabe des Saisonzeitraums, einen Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung und gegebenenfalls das bisherige Kennzeichenschild bei Ihrem Termin in der Zulassungsbehörde nicht vergessen.

Das Kennzeichen gilt für jede Saison und muss nicht immer wieder neu beantragt werden. Der jeweilige Zeitraum kann mit einer erneuten Versicherungsbestätigung und einer Ummeldung bei der Zulassungsstelle geändert werden.

Alternative: Das Wechselkennzeichen

Nicht zu verwechseln ist das Saisonkennzeichen mit dem Wechselkennzeichen: Hier teilen sich zwei Autos ein Kennzeichen. Wenn Sie also beispielsweise Ihren Oldtimer nur im Sommer fahren wollen, können Sie das Wechselkennzeichen einfach vor Fahrtantritt an diesem Auto anbringen. Das funktioniert natürlich nur, wenn nicht beide Fahrzeuge gleichzeitig benötigt werden. Mehr über das Wechselkennzeichen erfahren Sie hier.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
  • ADAC
  • kfz-betrieb.vogel.de: "Saisonkennzeichen plus rote Nummer: Geht das?"
  • wunschkennzeichen-reservieren.de: "Saisonkennzeichen"
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