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Reißverschlussverfahren: Wann Sie andere einfädeln lassen müssen


So sind die Regeln
Reißverschlussverfahren: mal Pflicht, mal nicht

Von t-online, mab

Aktualisiert am 17.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Straßenverkehr: Auch ohne Verkehrsschild sollten Sie sich an das Reißverschlussprinzip halten.Vergrößern des BildesStraßenverkehr: Auch ohne Verkehrsschild sollten Sie sich an das Reißverschlussprinzip halten. (Quelle: Karlheinz Pawlik/imago-images-bilder)
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Eine Spurverengung oder eine Blockade durch einen Unfall: In vielen Situationen will ein Autofahrer auf Ihre Spur einfädeln. Wann müssen Sie ihm das erlauben?

Wann Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer das Einfädeln ermöglichen müssen, regelt Paragraf 7 der Straßenverkehrsordnung (StVO).

Dort heißt es in Absatz 4: An einer Verengung müssen Sie es anderen ermöglichen, sich auf der weiterführenden Fahrspur einzuordnen. Dann kommt das Reißverschlussverfahren zum Einsatz.

Das gilt für verschiedene Situationen:

  1. Eine Spur ist nicht durchgehend befahrbar, etwa aufgrund eines Unfalls
  2. Eine Spur endet

Das besagt Paragraf 7, Absatz 4

Ist auf Straßen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung das durchgehende Befahren eines Fahrstreifens nicht möglich oder endet ein Fahrstreifen, ist den am Weiterfahren gehinderten Fahrzeugen der Übergang auf den benachbarten Fahrstreifen in der Weise zu ermöglichen, dass sich diese Fahrzeuge unmittelbar vor Beginn der Verengung jeweils im Wechsel nach einem auf dem durchgehenden Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug einordnen können (Reißverschlussverfahren).

Einfädeln per Reißverschlussverfahren

Beim Einfädeln kommt das Reißverschlusssystem zum Einsatz. Dabei lässt jedes Auto auf der weiterführenden Spur ein Fahrzeug von der endenden Spur einscheren. Abwechselnd fädeln sie sich in die Spur ein, die am Engpass oder Hindernis vorbeiführt.

Wichtig: Erst direkt vor der Engstelle sollte das Einfädeln beginnen. Das hat nichts mit Vordrängeln oder Durchmogeln zu tun – im Gegenteil: Wenn Sie zu früh die Spur wechseln, nutzen Sie die vorhandene Fahrbahn nicht optimal aus. Dadurch verursachen oder verlängern Sie einen Stau.

Diese Ausnahmen gelten

Zwei Sonderfälle sind der Beschleunigungsstreifen an der Autobahnauffahrt und die Auffahrt auf die Bundesstraße. Auch dort endet die Spur – Autofahrer müssen also die Spur wechseln. In dieser Situation hat aber immer der durchgehende Verkehr Vorfahrt. Er ist nicht verpflichtet, Autos einfädeln zu lassen. Deshalb gilt hier eine weitere Besonderheit: Auf dem Beschleunigungsstreifen dürfen Sie schneller fahren als der Verkehr links neben Ihnen, um vor einem Auto einscheren zu können, wenn es die Möglichkeit erlaubt.

Was gilt an der roten Ampel?

An einer roten Ampel fahren andere auf einer leeren Abbiegespur bis ganz nach vorn und blinken dann, um einzufädeln – offenbar wollen sie sich die Wartezeit ersparen.

Dabei könnten die Autofahrer die Fahrt auf ihrer Spur fortsetzen, die Punkte 1 und 2 (siehe oben) treffen hier nicht zu. Diese Situation ist also kein Fall für das Reißverschlussverfahren. Bedenken Sie aber: Mancher Autofahrer kennt sich in der Gegend nicht gut aus und bemerkt erst spät, welche Spur für ihn die richtige ist. Mit etwas Entgegenkommen lassen Sie ihm deshalb den Platz zum Spurwechsel. Schließlich würden Sie sich das umgekehrt genauso wünschen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur SP-X
  • Eigene Recherche
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