Müssen Sie anderen bei einer Autopanne helfen?
Klar, bei einem Unfall müssen Verkehrsteilnehmer anderen helfen. Wer zumutbare Hilfeleistung verweigert, muss mit Geld- oder sogar Freiheitsstrafen rechnen. Aber was ist bei einer Autopanne – gilt das dann auch?
Nein. An einem liegen gebliebenen Verkehrsteilnehmer vorbeizufahren, gilt nicht als unterlassene Hilfeleistung. Eine Rechtspflicht zum Helfen besteht damit nicht, erläutert die Zeitschrift "ADAC Motorwelt" (2/2020). Doch würde man sich als selbst Betroffener sicherlich auch über Unterstützung freuen, appelliert die Clubzeitschrift des ADAC an die Solidarität.
So verhalten Sie sich bei einer Panne richtig
Bleibt Ihr Auto wegen einer Panne stehen, müssen Sie es auf dem dem Standstreifen oder dem rechten Fahrbahnrand abstellen, sofern das möglich ist. Idealerweise schafft man es in eine Haltebucht oder auf einen Parkplatz. Wichtig ist: Die Warnblinkanlage anschalten, den Motor des stehenden Wagens ausschalten, vor dem Aussteigen eine Warnweste überstreifen und das Auto verlassen, um an einem sicheren Platz auf Hilfe zu warten.
Auch ein Warndreieck sollten Sie aufstellen. Am besten tragen Sie das aufgeklappte Schild auf Brusthöhe vor sich her auf dem Weg zum Aufstellort. Das Warndreieck wird in der Stadt mit rund 50 Metern Abstand und auf der Autobahn mit 150 Metern Abstand aufgestellt.