t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeMobilitätAktuelles

Anspruch auf Gewährleistung - Geschäfts- und Privatautokauf: Welche Unterschiede gibt es?


Anspruch auf Gewährleistung
Geschäfts- und Privatautokauf: Welche Unterschiede gibt es?

Von dpa
24.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Beim Gebrauchtwagenkauf besteht nicht immer Anspruch auf Gewährleistung - beim Kauf eines Firmenwagens beispielsweise.Vergrößern des BildesBeim Gebrauchtwagenkauf besteht nicht immer Anspruch auf Gewährleistung - beim Kauf eines Firmenwagens beispielsweise. (Quelle: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

München (dpa/tmn) - Wenn Privatleute einen Gebrauchtwagen beim Händler kaufen, dann haben sie Anspruch auf Gewährleistung. Wenn Geschäftsleute einen Firmenwagen erwerben, kann dieser Anspruch ausgeschlossen werden.

Allerdings können auch Unternehmer beim Autokauf als Verbraucher gelten, selbst wenn der Vertrag anders geschlossen wurde. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts München (Az.: 174 C 4185/18), auf das dieArbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins(DAV) hinweist.

Schon auf der Heimfahrt macht das Auto schlapp

In dem Fall ging es um einen Gebrauchtwagenhändler, bei dem ein Unternehmer für rund 5000 Euro einen Fiat 500 kaufte. Dabei gab der Kunde einen Smart in Zahlung.

Der Verkäufer füllte einen vorgedruckten Kaufvertrag aus und markierte dabei den Unterpunkt "Geschäft unter Händlern ohne Gewährleistung". Bereits auf der ersten Fahrt stellte der Käufer aber erhebliche Probleme fest und fuhr in eine Fiat-Werkstatt. Die stellte Defekte und einen nicht richtig reparierten Unfallschaden fest.

Wurde der Wagen als Firmenwagen gekauft?

Der Käufer machte daraufhin Gewährleistungsansprüche geltend, die der Verkäufer jedoch von sich wies. Er argumentierte, er habe die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen, da der Unternehmer den Wagen für seinen Betrieb erworben habe. Der Käufer widersprach dem und wies darauf hin, dass er für sein Ein-Mann-Elektronikunternehmen bereits einen Mercedes nutze. Der Fiat solle als Fahrzeug für seine Frau dienen, deren Smart er auch in Zahlung gegeben hatte.

Der Streit ließ sich nicht lösen, und der Käufer klagte - mit Erfolg, denn dasGerichtgab ihm Recht und entschied, dass der Mann das Auto privat als Verbraucher erworben hatte. Den von einem Gutachter bestätigten Schaden von gut 4100 Euro musste der Verkäufer ersetzen.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website