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Warentest: Das sollten Sie nach Autounfall ohne Schuld tun


Bei der Schadensabwicklung
Das sollten Sie nach Autounfall ohne Schuld tun

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 05.10.2020Lesedauer: 1 Min.
Autounfall: Nach einem Verkehrsunfall sollten sich Geschädigte, die selbst keine Schuld trifft, lieber einen Anwalt nehmen, rät die Stiftung Warentest.Vergrößern des BildesAutounfall: Nach einem Verkehrsunfall sollten sich Geschädigte, die selbst keine Schuld trifft, lieber einen Anwalt nehmen, rät die Stiftung Warentest. (Quelle: Benjamin Nolte/dpa)
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Ist das Auto nach einem Unfall ohne eigene Schuld kaputt, reguliert die Versicherung des Verursachers den Schaden. Ob das korrekt läuft, sollten Betroffene prüfen lassen, rät die Stiftung Warentest.

Wer ohne eigene Schuld in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Das rät die Stiftung Warentest – und verweist darauf, dass die Versicherung des Unfallgegners weder Partner noch Helfer des Geschädigten sei.

Warentest: Bei Schadensabwicklung wird von Versicherungen oft gekürzt

Bei der Schadensabwicklung werde von Versicherungen oft systematisch gekürzt, so die Erfahrung der Warentester. Zugleich haben Geschädigte das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen – dies gelte auch bei kleinen Schäden. Ist ein Betroffener tatsächlich unschuldig, zahlt er für den Anwalt nichts. Bei einer Teilschuld am Unfall muss man sich dagegen an den Kosten beteiligen. Doch gerade bei strittigen Schuldfragen komme man kaum um den Anwalt herum.

Die Warentester empfehlen außerdem, nicht einfach einer Werkstatt die Schadensregulierung zu überlassen – viele böten zwar Pakete dafür inklusive Mietwagen an, verfolgten aber auch eigene Interessen. Auch beim Unfallgutachter greift man besser nicht auf den der gegnerischen Versicherung zurück, sondern sucht einen eigenen, den die Versicherung bei einem Schaden in Höhe von mindestens 1.000 Euro dann bezahlen müsse. Unterhalb dieses Betrags reiche ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus. Einige Gerichte sähen die Grenze bei 1.500 Euro.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa-tmn
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