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Alten Führerschein umtauschen: Das müssen Sie wissen


Frist einhalten und Geld sparen
Den alten Führerschein umtauschen – was Sie beachten sollten

t-online, Hannah Tolk

Aktualisiert am 03.10.2022Lesedauer: 2 Min.
Führerschein: Mit dem rechtzeitigen Umtausch des Führerscheins vermeiden Sie mögliche Bußgelder.Vergrößern des BildesFührerschein: Mit dem rechtzeitigen Umtausch des Führerscheins vermeiden Sie mögliche Bußgelder. (Quelle: Ufuk Saracoglu/getty-images-bilder)
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Nachdem 2010 bereits der Personalausweis erneuert wurde, ist nun der Führerschein an der Reihe. Die Umsetzung der Dritten EU-Führerscheinrichtlinie soll die Papiere zur Fahrerlaubnis EU-weit vereinheitlichen und besser gegen Fälschungen absichern.

Egal ob Papierform oder Scheckkartenformat – umgetauscht werden müssen alle PKW- und Motorradführerscheine, die bis zum 19.1.2013 ausgestellt wurden. Wie Sie Verwarngelder umgehen und wohin Sie sich für den Umtausch Ihres Führerscheins wenden müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Welche Führerscheine müssen als Nächstes umgetauscht werden?

Wenn Ihr Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, sind Sie als Nächstes an der Reihe, den Umtausch in Angriff zu nehmen. Das genaue Umtauschdatum richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Es gilt:

  • vor 1953: Umtausch bis 19. Januar 2033
  • 1953 bis 1958: Umtausch bis 19. Januar 2022
  • 1959 bis 1964: Umtausch bis 19. Januar 2023
  • 1965 bis 1970: Umtausch bis 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: Umtausch bis 19. Januar 2025

Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins, hier beginnen die Fristen 2026. Grundsätzlich sind alle Führerscheinbesitzer dazu verpflichtet, ihre Fahrerlaubnis zu erneuern.

Führerschein umtauschen – so funktioniert's

Um den neuen Führerschein zu erhalten, stellen Sie bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle einen Antrag auf Umtausch der Fahrerlaubnis. Dabei sollten Sie beachten, dass Sie für Papierführerscheine, die an einem anderen Ort ausgestellt wurden, eine Karteikartenabschrift der Ausstellerbehörde benötigen. Zum Umtauschtermin müssen Sie ein gültiges Ausweisdokument und etwa 25 Euro mitbringen.

Frist verpasst – und jetzt?

Wer es verschwitzt hat, den Führerschein rechtzeitig umzutauschen, riskiert ein Verwarngeld. Das Nicht-Mitführen des Führerscheins gilt als Ordnungswidrigkeit und wird bei einer Verkehrskontrolle mit 10 Euro Bußgeld geahndet.

Daher unser Tipp: Falls Sie Angst haben, die Frist versehentlich verstreichen zu lassen, können Sie Ihren alten Führerschein jederzeit vor dem angegebenen Datum umtauschen.

Verwendete Quellen
  • ADAC
  • Bundesministerium für Digitales und Verkehr
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