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Reklamation nach Werkstattbesuch - Am besten schriftlich


Ratgeber
Reklamation nach Werkstattbesuch: Am besten schriftlich

je (CF) / (bec)

Aktualisiert am 01.03.2012Lesedauer: 3 Min.
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Die Reklamation nach dem Werkstattbesuch ist nicht unüblichVergrößern des Bildes
Die Reklamation nach dem Werkstattbesuch ist nicht unüblich (Quelle: imago)

Der Besuch einer Autowerkstatt ist stets Vertrauenssache, einen guten Automechaniker zu finden gilt manchem Autobesitzer als sprichwörtlicher „Sechser im Lotto“. Wenn Sie mit Ihrer Werkstatt unzufrieden sind, sollten Sie eine Reklamation in Erwägung ziehen. Zeigt sich nach der Autoreparatur noch ein Mangel an Ihrem Fahrzeug, so ist die Werkstatt zum Nachbessern verpflichtet.

Nach einem Test von ADAC und Stiftung Warentest arbeiten besonders freie Werkstätten oftmals ungenau und schlampig. Bei 25 Fahrzeugen entdeckten nur etwa ein Viertel der getesteten Betriebe alle eingebauten Fehler. Wesentlich besser schnitten Vertragswerkstätten ab, die aber teurer sind.

Leistung der Werkstatt sofort beanstanden

Wenn Sie nach Ihrem Werkstattbesuch mit der Leistung des Mechanikers nicht zufrieden sind und Reparaturmängel feststellen, können Sie seine Leistung sofort beanstanden. Wie Autobild.de berichtet, haben Sie als Kunde Anspruch auf eine fachgerechte und mängelfreie Ausführung der Arbeit. Wurde also ein Kotflügel lackiert, aber falsch eingepasst, sollten Sie sofort handeln. Nehmen Sie in diesem Fall die Arbeit in keinem Fall ab und machen Sie der Werkstatt klipp und klar deutlich, dass nachgebessert werden muss. (Worauf Sie bei der Auftragserteilung achten sollten)

Vorgehen bei einer Reklamation

Haben Sie Ihr Auto bereits mit nach Hause genommen und bemerken erst hier den Schaden, können Sie noch immer handeln. Bei der Reklamation gegenüber einer Autowerkstatt ist es aber oftmals nicht mit einem einfachen, mündlich vorgetragenen Widerspruch getan. Der ADAC rät dazu, dass Sie stets in schriftlicher Form auf die Mängel hinweisen und deren Beseitigung einfordern. Ihren Brief sollten Sie der betreffenden Werkstatt persönlich aushändigen und sich den Erhalt schriftlich bestätigen lassen. Wahlweise tut es jedoch auch das Versenden eines Einschreibens mitsamt Rückschein, welchen Sie dann unbedingt aufbewahren sollten.

Preisminderung ist nicht sofort möglich

Indem Sie sich für die schriftliche Form entscheiden, dokumentieren Sie der Werkstatt Ihre Entschlossenheit. Zudem zeigt sich, dass Sie Ihre Rechte kennen und nicht direkt klein beigeben. Formal ist es jedoch so, dass Ihre Werkstatt explizit auf die vorhandenen Mängel hingewiesen werden muss und zwei Versuche bekommt, diese zu beseitigen. Erst dann dürfen Sie den Preis mindern oder sogar die Zahlung verweigern. Im schlimmsten Fall kann es dazu kommen, dass Sie sich an eine Schiedsstelle wenden müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn Uneinigkeit bezüglich eines Mangels besteht.

Sicherheitsrisiken müssen sofort behoben werden

Eine Reihe von Mängeln müssen seitens einer Werkstatt umgehend behoben werden. Hierzu zählen in erster Linie potenzielle Sicherheitsrisiken. Beachten Sie jedoch, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf Erstattung der Kosten für einen Leihwagen haben und dass Sie sich sofort an den Reparaturbetrieb wenden müssen. In manchen Fällen ist es sogar möglich, Schadenersatz geltend zu machen. In diesem Fall kommen Sie unter Umständen doch zu einem bezahlten Leihwagen, müssen laut Test.de die Mängel im Fall einer juristischen Auseinandersetzung jedoch klar nachweisen. (Was Sie tun können, wenn die Reparatur nicht fachgerecht ist)

Gewährleitung: Beweisumkehrpflicht bis zum siebten Monat

In Sachen Gewährleitung haben Sie auch noch einige Monate nach dem Werkstattbesuch gute Chancen auf Nachbesserung. Wie Bild.de berichtet, gilt innerhalb der ersten sechs Monate die Beweisumkehrpflicht. Dass heißt, dass die Werkstatt nachweisen muss, dass der Mangel beim Verlassen der Autowerkstatt noch nicht vorhanden war. Nach den sechs Monaten sind Sie in der Pflicht, können sich aber auf den Gewährleistungszeitraum von einem Jahr berufen. (Wie Sie TÜV-Kosten sparen können)

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