So klappt die Schadensregulierung nach dem Unfall
Neuss (dpa/tmn) - Ein Auffahrunfall auf der StraΓe ist schnell passiert. Dann stellen sich viele Fragen - zum Beispiel die nach der Polizei. Bei einem unstrittigen Unfallhergang kΓΆnnen die Beteiligten ohne polizeiliche Hilfe alles Erforderliche selbst regeln.
"Die Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn der Unfallhergang strittig ist oder der Verdacht einer Straftat besteht oder ein Beteiligter oder GeschΓ€digter zu ermitteln ist", sagt Tobias Goldkamp, Fachanwalt fΓΌr Verkehrsrecht aus Neuss.
"Beide Unfallgegner sollten in diesem Fall Ihre Kontaktdaten inklusive Versicherungsnummer austauschen", sagt Gerrit Reichel vom ACV Automobil-Club Verkehr. Bei Leasing- oder Mietfahrzeugen kΓΆnne eine polizeiliche Unfallaufnahme aber oft verpflichtend sein.
Unterschieden wird bei UnfΓ€llen grundsΓ€tzlich zwischen einem Vollkasko- und einem Haftpflichtschaden. "Bei einem Vollkaskoschaden tritt die eigene Versicherung ein. Hier geht man also von einem selbst verschuldeten Unfall aus", erklΓ€rt Reichel. "Ein Haftpflichtschadensfall hingegen wird von der gegnerischen Versicherung reguliert." Zu Letzteren zΓ€hlen hΓ€ufig AuffahrunfΓ€lle.
Eigene Versicherung immer umgehend informieren
Stets sollte auch die eigene Versicherung informiert werden. "Ein Unfallschaden sollte immer umgehend, spΓ€testens aber innerhalb einer Woche der eigenen Versicherung gemeldet werden. Und zwar auch dann, wenn man meint, keine Schuld zu tragen", rΓ€t Matthias Zunk vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Hilfreich ist ein Unfallprotokoll. "Wichtig ist, dass hier kein Schuldanerkenntnis abgegeben wird", so Zunk. Auch sollte der Unfallort aus verschiedenen Perspektiven fotografiert werden. Der bei allen Versicherungen und Autoklubs erhΓ€ltliche EuropΓ€ische Unfallbericht ist ein guter Leitfaden.
Kommt es im Zuge der Abwicklung zu Unstimmigkeiten, sind Autofahrer gut beraten, wenn Sie sich juristische Hilfe holen. "Haftet der Unfallgegner, muss er auch die Rechtsanwaltskosten tragen", erklΓ€rt Goldkamp. In allen anderen FΓ€llen kΓΆnnen Autofahrer sich durch eine Verkehrsrechtschutzversicherung absichern.
Wo der Wagen repariert wird, kann der FahrzeugeigentΓΌmer bestimmen. Allerdings darf eine Versicherung auf eine gΓΌnstigere alternative Fachwerkstatt verweisen, wenn die fΓΌr den GeschΓ€digten zumutbar ist. Goldkamp empfiehlt daher, im Zweifel vor der Reparatur den Kostenvoranschlag oder das Schadensgutachten bei der Versicherung einzureichen.
Bei hΓΆheren SchΓ€den ist ein Gutachter gefragt
Bei SchΓ€den bis 750 Euro handelt es sich um BagatellschΓ€den, hier genΓΌgt der Versicherung laut ADAC der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt mit Fotos vom Unfallfahrzeug. Bei hΓΆheren SchΓ€den oder einem Totalschaden hingegen muss ein Gutachter eingeschaltet werden. Die Kosten trage die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Bei KaskoschΓ€den bestimmt die eigene Versicherung den Gutachter.
Weniger eindeutig verhΓ€lt es sich mit einem Ersatzfahrzeug. Generell hat der GeschΓ€digte laut Goldkamp schon bei wenigen Stunden Reparatur Anspruch darauf. "Allerdings gibt es hier in der Praxis hΓ€ufig Diskussionen mit den Versicherungen, weil diese einwenden, dass ein Mietwagen bei einem anderen Anbieter gΓΌnstiger zu bekommen sei", so der Jurist. Einfacher ist die Inanspruchnahme der pauschalen NutzungsausfallentschΓ€digung.
Reguliert die Autoversicherung einen Haftpflicht- oder Kaskoschaden, steigt im Folgejahr in der Regel der Beitrag, weil der Versicherte in der Schadensfreiheitsklasse zurΓΌckgestuft wird. Es kann sich daher lohnen, einen kleineren Schaden selbst zu bezahlen.