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Auto: Muss ich die Handbremse auch bei Automatikautos ziehen?


Position "P"
Muss ich die Handbremse auch bei Automatikautos ziehen?

Von dpa, mab

Aktualisiert am 05.02.2024Lesedauer: 2 Min.
"P" steht für Parken: Automatik-Fahrer sollten nicht nur den Schalthebel auf die richtige Position stellen, sondern zum Parken auch die Handbremse ziehen.Vergrößern des Bildes"P" steht für Parken: Automatikfahrer sollten nicht nur den Schalthebel auf die richtige Position stellen, sondern zum Parken auch die Handbremse ziehen. (Quelle: CTK Photo/imago-images-bilder)
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Die Handbremse zieht man meist, um das Auto vor dem Wegrollen zu sichern – auch bei Automatikgetrieben? Oder reicht es, den Hebel auf Position "P" zu stellen?

Steht bei einem Auto mit Automatikgetriebe der Schalthebel in der Position "P", ist das Auto grundsätzlich gegen eventuelles Wegrollen schon mal gut gesichert. Doch sollten Autofahrer zur Sicherheit nicht auch noch die Handbremse anziehen?

Aus rein technischer Sicht würde in den meisten Fällen die Parkposition genügen. Dabei greift ein Sperrstift mechanisch in die Verzahnung des Getriebes hinein. Dadurch wird das Auto am Wegrollen gehindert.

Bei entsprechenden Belastungen wie beispielsweise einer größeren Steigung oder einem starken Gefälle könnte der Sperrstift aber nachgeben. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie deshalb immer zusätzlich die Handbremse nutzen.

Das gilt auch in der kalten Jahreszeit, obwohl man davor früher warnte. Denn ein "Einfrieren der Bremsbacken", wie es bei älteren Fahrzeugen mit Trommelbremsen und kaum geschützten Seilzügen nach längeren Standzeiten durchaus mal vorkam, ist beim heutigen Stand der Technik kaum noch möglich.

Wann der Versicherungsschutz entfällt

Für die Nutzung der Handbremse spricht übrigens noch ein weiterer Grund: Versicherungen und Berufsgenossenschaften verlangen dies von Dienstwagennutzern, damit sich das Auto nicht versehentlich selbstständig macht und einen Unfall verursacht. Sonst entfällt der Unfallversicherungsschutz durch die Genossenschaften.

Wichtig ist außerdem Paragraf 14 der Straßenverkehrsordnung (StVO), in dem es im Hinblick auf die Sorgfaltspflicht beim Ein- und Aussteigen heißt: "Wer ein Fahrzeug führt, muss die nötigen Maßnahmen treffen, um Unfälle oder Verkehrsstörungen zu vermeiden, wenn das Fahrzeug verlassen wird." Daher gilt immer die empfohlene Reihenfolge: Schalthebel auf P stellen, Motor ausschalten und Handbremse anziehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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