t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeMobilitätAutos

Urteil zu Abgasen: Anbieter von Auto-Abos müssen CO2-Ausstoß angeben


Urteil zu Abgasen
Das ändert sich ab jetzt bei Auto-Abos

Von dpa
Aktualisiert am 27.05.2021Lesedauer: 1 Min.
Abgase: Das Gericht führte beim neuen Urteil auch Gründe des Verbraucherschutzes an.Vergrößern des BildesAbgase: Das Gericht führte beim neuen Urteil auch Gründe des Verbraucherschutzes an. (Quelle: Jan Woitas/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Auf den Straßen per Flatrate unterwegs sein: Damit werben Anbieter von Auto-Abos. Auskünfte über Abgase mussten bisher nicht transparent gemacht werden. Das ändert sich nun.

Anbieter sogenannter Auto-Abos müssen nach einem Urteil des Landgerichts München I bei Werbeanzeigen für neue Modelle Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Ausstoß machen.

Angaben zu CO2-Emissionen müssen zugänglich sein

"Die Werbung ohne Angaben zur CO2-Emission verstößt gegen die Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV)", entschied das Gericht (Az.: 17 HK O 11810/20).

"Erforderlich wäre, dass die CO2-Emissionen automatisch in dem Augenblick erscheinen, in dem erstmalig Angaben zur Motorisierung auf der Webseite des beklagten Unternehmens angezeigt werden." Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Bei einem "Auto-Abo" zahlt der Kunde einen monatlichen Festbetrag und bekommt dafür ein Auto gestellt. Die beklagte Firma hatte argumentiert, sie falle nicht unter die Pkw-EnVKV, weil es sich bei dem Abo nicht um eine Form des Leasings handle.

Das sah das Gericht anders. Auch wenn es Unterschiede zum klassischen Leasing gebe, müsse das Unternehmen – genau wie Leasinganbieter – die geforderten Angaben machen. Sinn und Zweck der Verordnung sei es zudem, dass beim Erwerb eines neuen Pkws auf den Verbrauch und die CO2-Emissionen geachtet werden soll, teilte das Gericht mit.

Auch Verbraucherschutz spielt eine Rolle

Es führte auch Gründe des Verbraucherschutzes an: Denn wenn Kunden des "Auto-Abos" neben der monatlichen Abogebühr außer für das Waschen und Tanken des Wagens keine weiteren Kosten tragen müssten, komme dem Kraftstoffverbrauch – und den in aller Regel damit einhergehenden CO2-Emissionen des Fahrzeugs – eine entscheidende Rolle zu.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website