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Armutszeugnis: Websites deutscher Behörden nicht barrierefrei


Institut stellt deutschen Behörden Armutszeugnis aus

Von t-online, sha

Aktualisiert am 17.06.2022Lesedauer: 2 Min.
Notebook-TastaturVergrößern des BildesEine Person tippt auf einer Tastatur: Menschen mit Beeinträchtigungen benötigen barrierefreie digitale Dienstleistungen. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Wie barrierefrei sind die Webseiten deutscher Behörden? Gar nicht, zeigen Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Dabei gibt es klare gesetzliche Vorgaben.

Um die digitale Barrierefreiheit bei Behörden in Deutschland steht es schlecht, hat das Institut der deutschen Wirtschaft in Köln anhand von Zahlen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausgefunden. Keine der rund 1.900 geprüften Websites hat demnach die gesetzlich festgelegten Vorgaben umgesetzt.

"Die Politik legt sich selbst strenge Regeln auf, aber hält diese nicht ein", kritisieren die Urheber der Studie. Seit dem 25. Mai 2019 sind zahlreiche Behörden gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Internetpräsenzen barrierefrei zu gestalten.

Probleme oft im Code der Webseiten

Damit soll es Personen mit Beeinträchtigungen möglich sein, digitale Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können. Dazu gehören unter anderem Menschen mit eingeschränktem Seh- oder Hörvermögen oder mit kognitiven Einschränkungen.

Die meisten Probleme fanden die Wirtschaftsforscher im Programmcode der Webseiten. Dort ist in den sogenannten HTML-Strukturelementen festgelegt, wie eine Webseite Überschriften und Listen von normalem Fließtext unterscheidet.

Für Nutzer, die die Seite normal in ihrem Browser lesen können, sind diese Probleme nicht ersichtlich: Sie sehen eine Website, die optisch klar in Überschriften, Fließtexte, Bilder, Tabellen und ähnliche Elemente gegliedert ist.

Für Menschen mit Behinderung, die darauf angewiesen sind, dass ihnen der Inhalt einer Website etwa über ein Hilfsprogramm vorgelesen wird, sind diese fehlenden Strukturelemente im Code jedoch ein großes Problem.

Die visuelle Strukturierung der Website ist für die Programme nämlich nicht erkennbar. Im schlimmsten Fall macht das ein solches Webangebot für Menschen mit einer Sehbehinderung unbenutzbar. Das halten auch die Macher der Studie fest:

"Fehler in diesem Bereich bedeuten ein Problem für die sogenannte Robustheit, denn assistierende Technologien können so die Inhalte nicht richtig vorlesen", heißt es. Auch Suchmaschinen oder Sprachassistenten wie Siri oder Alexa nutzen die HTML-Strukturelemente.

Kaum Bilder mit Alternativtexten

Zudem fanden die Forscher kaum Alternativtexte für Grafiken und Bedienelemente. Nur 28,5 Prozent der untersuchten Webseiten beschreiben Bilder mit Alternativtexten. Auch hier bedeutet das: Inhalte, die über solche Bilder vermittelt werden – betroffen sind etwa oft auch Grafiken –, können von vielen Menschen nicht verstanden werden.

Nicht einmal jede vierte Website weise Inhalte in leichter Sprache aus.

Neben Behörden sollten sich auch Unternehmen auf das Thema Barrierefreiheit bei digitalen Diensten einstellen, teilt das Institut der deutschen Wirtschaft mit. Denn ab Mitte 2025 müssen laut Gesetz zahlreiche Dienstleistungen wie Geldautomaten, Selbstbedienungsterminals und der Online-Handel für alle Nutzer zugänglich sein.

Verwendete Quellen
  • Institut der deutschen Wirtschaft
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