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Arztpraxis erhält hunderttausend Krankenscheine: Wegen IT-Fehler


IT-Fehler
Statt AOK: Arztpraxis bekommt hunderttausend Krankenscheine zugeschickt

Von t-online, sha

Aktualisiert am 05.07.2023Lesedauer: 1 Min.
KrankenscheinVergrößern des BildesArbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Seit dem 1. Januar 2023 wird der "Gelbe Schein" nur noch digital ausgestellt. (Quelle: blickwinkel/imago-images-bilder)
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Wegen eines Softwarefehlers erhielt eine Arztpraxis mehr als 100.000 ausgefüllte E-Krankenscheine. Das Problem blieb monatelang unbemerkt.

Über mehrere Monate hinweg hat eine Arztpraxis fälschlicherweise mehr als 100.000 elektronische Krankschreibungen zugeschickt bekommen. Das meldet die Gematik, die für den Aufbau und Betrieb der Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen verantwortlich ist. Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAUs) sollten ursprünglich an die AOK Niedersachsen gehen.

"Nach derzeitigen Angaben des Fachdienstes der betroffenen Arztpraxis geht es um ein Mengengerüst von 116.466 eAU-Nachrichten, die seit September 2022 an diese einzelne Arztpraxis fehlerhaft versendet wurden", heißt es. Davon erfahren habe die Gematik allerdings erst Ende Juni dieses Jahres.

Als Grund für die fehlgeleiteten eAUs vermutet die Gematik einen Softwarefehler in einigen Praxisprogrammen. Die fehlerhaften Systeme seien aus dem Empfängerverzeichnis entfernt worden, heißt es. Außerdem habe man den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) über den Vorfall informiert.

Die eAU ersetzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU)

Es sei aber wahrscheinlich, dass die Arztpraxis die fehlgeleiteten E-Mails nicht habe öffnen können. Auch seien Zugriffe durch Dritte ausgeschlossen, da es sich bei dem Übermittlungsverfahren um ein geschlossenes System handele.

Die eAU war im Oktober 2021 schrittweise eingeführt worden. Seit dem 1. Januar 2023 ersetzt sie vollständig die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU), auch "gelber Schein" genannt. Seitdem können die Arbeitgeber die AU-Daten ihrer Beschäftigten nur noch elektronisch bei den Kassen abrufen.

Wird ein Angestellter krankgeschrieben, gibt der behandelnde Arzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) an die jeweilige Krankenkasse des Patienten weiter. Der Arbeitgeber befindet sich nun in einer sogenannten Holschuld und muss die eAU seines erkrankten Angestellten bei der Krankenkasse abrufen.

Verwendete Quellen
  • gematik.de: "Informationen zum Vorfall fehlgeleiteter KIM-Nachrichten"
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