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Nach Verkaufsverbot: Handyhersteller Oppo wagt Rückkehr nach Deutschland


Nach Verkaufsverbot
Chinesischer Smartphone-Hersteller wagt Rückkehr nach Deutschland

Von t-online, sha

Aktualisiert am 30.01.2024Lesedauer: 1 Min.
OnePlus 12: Oppo verkauft das Gerät jetzt auch wieder in Deutschland.Vergrößern des BildesOnePlus 12: Oppo verkauft das Gerät jetzt auch wieder in Deutschland. (Quelle: Oppo)
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Nach einem Patentstreit musste Oppo den Verkauf seiner Handys hierzulande stoppen. Jetzt bringt das Unternehmen einige Geräte zurück auf den deutschen Markt.

Nach einer Einigung mit Nokia bietet das chinesische Unternehmen Oppo mehrere OnePlus-Handys wieder in Deutschland an. Sie sind über den Onlineshop zu erwerben. Oppo musste sich wegen eines Rechtsstreits mit Nokia aus dem deutschen Markt zurückziehen.

Zu den hierzulande angebotenen Smartphones zählen verschiedene Varianten des OnePlus 11 und 12 sowie das Falthandy OnePlus Open. Auch das Einsteiger-Smartphone OnePlus Nord offeriert Oppo in seinem deutschen Shop.

Neben den OnePlus-Geräten vermarktet der Konzern auch Handys unter dem Firmennamen Oppo. Ob der Hersteller auch diese Smartphones wieder hierzulande verkaufen wird, ist nicht bekannt. Wie das IT-Magazin "heise online" berichtet, verlinke Oppo auf seiner Seite auf "externe Shops", in denen die Oppo-Smartphones allerdings noch nicht verfügbar seien.

Auch die Oppo-Geräte musste der chinesische Konzern im vergangenen Jahr vom deutschen Markt nehmen.

Technologien für den Zugang zu Netzen

Nokia hatte Patententscheidungen gegen die chinesischen Smartphone-Marken Oppo und OnePlus erzielt. Bei den betroffenen Patenten ging es um Technologien für eine verbesserte Übertragung von Daten und Audiosignalen.

Vor wenigen Tagen teilten Oppo und Nokia in einer gemeinsamen Erklärung mit, sich geeinigt zu haben. Man habe eine mehrjährige gegenseitige Patentlizenzvereinbarung unterzeichnet, hieß es in dem Schreiben.

Darin sei geregelt, dass Oppo Lizenzgebühren und "Nachholzahlungen" leiste, "um die Zeiträume der Nichtzahlung abzudecken". Sämtliche Patentstreitigkeiten seien damit beigelegt.

Verwendete Quellen
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