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Klarmobil: Verbraucherschützer mahnen Mobilfunkanbieter ab


Untergeschobene Verträge
Verbraucherschützer mahnen Klarmobil ab

Von t-online, sha

01.08.2025 - 12:42 UhrLesedauer: 2 Min.
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Kundenakquise per Telefon: Fernmündlich sollten keine Bankdaten weitergegeben werden. (Quelle: IMAGO/Daniel Schäfer/imago)
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Die Freenet-Tochter Klarmobil ist von der Verbraucherzentrale Niedersachsen abgemahnt worden. Ein Grund sei die "Aufforderung zur Zahlung unbestellter Produkte".

Ein Kunde des Mobilfunkanbieters Klarmobil hat Rechnungen für Abos erhalten, die er nie abgeschlossen hat. Dafür hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen die Freenet-Tochter nun abgemahnt, wie sie berichtet.

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Laut der Mitteilung der Verbraucherschützer hat ein Klarmobil-Mitarbeiter dem Kunden bei Telefonaten neue Dienste vorgestellt und ihm versprochen, Informationsmaterial dazu per E-Mail zu senden.

Statt der Infopost habe der Mann nach dem Gespräch in seinem Online-Kundenpostfach von Klarmobil jedoch Auftragsbestätigungen und damit abgeschlossene Verträge erhalten.

Kostenpflichtiges Abo mit monatlicher Zahlweise

"Das erste Mal handelte es sich um ein Abo von Audioteka", schreiben die Verbraucherschützer. Nach einem kostenlosen Monat als "Treueangebot" seien dann monatlich 9,99 Euro von dem Konto des Mannes abgebucht worden.

Beim zweiten Mal sei dem Mann nahegelegt worden, eine Sicherheitssoftware für sein Handy auszuprobieren. Angeblich befinde sich ein aggressives Schadprogramm namens "Godfather Trojaner" im Umlauf, habe der Klarmobil-Mitarbeiter dem Kunden erzählt.

Nach Recherchen der Verbraucherzentrale sei dieser Trojaner verstärkt 2023 in Umlauf gewesen. "Der aktuelle Anlass war also fraglich", heißt es.

Was können Verbraucher tun?

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen weist darauf hin, dass ein Vertrag erst wirksam werde, "wenn ein Angebot explizit angenommen wird". Es reiche nicht aus, wie im aktuellen Klarmobil-Fall, der Zusendung von Informationen zuzustimmen.

Zudem dürften Verbraucher nicht durch irreführende Kommunikation in unerwünschte Verträge gedrängt "oder gar zur Zahlung von nicht bestellten Dienstleistungen aufgefordert werden".

Die Verbraucherschützer raten: Es sollten generell am Telefon keine Verträge oder Angebote angenommen werden. Auch sollten die Angerufenen keine Bankdaten am Telefon herausgeben. Und: "Hinter Sparangeboten verstecken sich oft hohe Folgekosten oder Produkte und Dienstleistungen, die Sie nicht brauchen", heißt es.

Verwendete Quellen
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