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Starlink: Elon Musk darf bald in Deutschland Satelliten-Internet anbieten


Satelliten-Internet rückt näher
Netzagentur erteilt Frequenzrechte für Starlink

Von rtr, str

Aktualisiert am 18.12.2020Lesedauer: 2 Min.
SpaceX-Rakete beim Start: Starlink-Satelliten sollen die Menschheit mit Internet versorgen.Vergrößern des BildesSpaceX-Rakete beim Start: Starlink-Satelliten sollen die Menschheit mit Internet versorgen. (Quelle: UPI Photos/imago-images-bilder)
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Elon Musks Satelliten-Startup Starlink darf bald auch in Deutschland Internet anbieten. Dazu musste die Bundesnetzagentur aber erst die Regeln zur Frequenzvergabe anpassen.

Die Bundesnetzagentur gibt grünes Licht für ein Satelliten-Internet der SpaceX-Tochter Starlink. "Wir haben die frequenzrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, damit in Deutschland breitbandiges Internet über Satellit angeboten werden kann", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, am Freitag. Dies sei das erste Mal. Wegen der Neuartigkeit dieser Satelliten-Konstellation sei die Frequenzzuteilung zunächst auf ein Jahr befristet, um gegebenenfalls noch Anpassungen vornehmen zu können.

800 Satelliten sollen die Erde mit Internet versorgen

Der US-Konzern Starlink, der zur Weltraumfirma SpaceX von Tesla-Gründer Elon Musk gehört, hat inzwischen rund 800 Satelliten in den erdnahen Orbit gebracht, die auf der Erde für Internet sorgen sollen. Nach dem Ende des Ausbaus will Starlink mehr als 4.400 Satelliten zählen. In Beta-Tests bietet Starlink schon Satelliten-Internet in einigen US-Bundesstaaten an.

Das Unternehmen ist nicht ganz unumstritten: Wissenschaftler beklagen sich über die vielen privaten Satelliten, die im Erdorbit kreisen und die Forschungsarbeit erschweren. Hinzu kommt eine unklare Rechtslage. Da es im Weltraum keine nationalstaatlichen Grenzen gibt, ist vollkommen offen, welche Rechte und Pflichten für Unternehmen gelten sollen, die hier Geschäfte machen wollen. Experten fürchten, dass die Unternehmen ohne Auflagen Tausende Satelliten als Weltraummüll zurücklassen könnten.

Diese Vorgaben muss Starlink erfüllen

Laut Bundesnetzagentur sind satellitengestützte breitbandige Internetdienste geplant sowie auch sichere VPN-Verbindungen im Homeoffice und Fernzugriffsmöglichkeiten. Dabei sollen die Latenzzeiten denen von terrestrischen Netzen ähneln. Die Frequenzzuteilung enthält demnach Regelungen, die die Koexistenz und den störungsfreien Betrieb mit anderen Anwendungen im gleichen und benachbarten Frequenzbereich sicherstellt, unter anderem mit Richtfunk, der Radioastronomie und mit geostationären Satellitenanwendungen. Neben der Frequenzzuteilung für das Satellitenfunknetz hat Starlink Frequenzzuteilungen für mehrere Erdfunkstellen in Deutschland erhalten, die den Übergang und die Verbindung mit dem Internet sicherstellen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur Reuters
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