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Verbraucherschützer machen gegen Parship mobil


Sammelklage geplant
Verbraucherschützer machen gegen Parship mobil

Von t-online, jnm

12.02.2021Lesedauer: 1 Min.
Parship: Verbraucherschützer bereiten eine Sammelklage gegen die Dating-Plattform vor.Vergrößern des BildesParship: Verbraucherschützer bereiten eine Sammelklage gegen die Dating-Plattform vor. (Quelle: Joko/imago-images-bilder)
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband möchte Nutzern von Parship die Möglichkeit geben, ihren Vertrag fristlos zu kündigen. Durchsetzen will man das mit einer Musterfeststellungsklage.

Wer bei der Dating-Plattform Parship ein Abo abschließt, muss tief in die Tasche greifen: Wer eine Premium-Mitgliedschaft abschließen möchte – und nur damit lässt sich die Plattform sinnvoll nutzen – wählt zwischen einer Laufzeit von sechs (79,90 Euro/Monat), zwölf (65,90 Euro/Monat) oder 24 Monaten (45,90 Euro/Monat). Und wer nicht rechtzeitig kündigt, rutscht zudem noch in eine ebenso kostspielige Vertragsverlängerung hinein.

Das will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nicht hinnehmen und möchte erwirken, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wegen der Verlängerungspraxis für unwirksam erklärt werden – und dass Kunden ihren Vertrag jederzeit kündigen können.

Sammelklage soll Abhilfe schaffen

Das Mittel, um dies gerichtlich zu erwirken, soll eine sogenannte Musterfeststellungsklage sein, umgangssprachlich auch Sammelklage genannt. Dabei vertritt der vzbv gleich eine große Zahl von Geschädigten vor Gericht. Unter Umständen könnte für die teilnehmenden Kläger sogar eine Entschädigung erwirkt werden.

Um eine solche Klage anstrengen zu können, sucht der vzbv nun nach Verbrauchern, die sich der Klage anschließen möchten – das sei ohne Kosten oder Risiken möglich. Weitere Informationen finden sich dazu auf der Website des Bundesverbands.

Die Musterfeststellungsklage ist in Deutschland ein vergleichsweise junges juristisches Instrument. Sie soll insbesondere die Rechte von Verbrauchern besser gegen große Unternehmen schützen. Klagen dürfen dafür zugelassene Vereine und Verbände. Der bislang bekannteste und größte Fall war bislang die Klage gegen VW im Dieselstreit.

Verwendete Quellen
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