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Bundesnetzagentur verhängt hohes Bußgeld gegen Callcenter wegen Werbeanrufe


Unerlaubte Werbeanrufe
Behörde verhängt hohes Bußgeld gegen Callcenter

Von t-online, avr

Aktualisiert am 17.02.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein wütender Mann am Telefon (Symbolbild): Die Netzagentur hat eine Geldstrafe gegen ein Call-Center ausgesprochen.Vergrößern des BildesEin wütender Mann am Telefon (Symbolbild): Die Netzagentur hat eine Geldstrafe gegen ein Callcenter ausgesprochen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Telefonwerbung ohne Einverständnis ist in Deutschland verboten. Wer trotzdem unerwünschte Anrufe erhält, kann sich an die Netzagentur wenden. Die hat nun gegen ein Callcenter eine hohe Geldstrafe verhängt.

Die Bundesnetzagentur hat gegen das Callcenter KiKxxl GmbH ein Bußgeld in Höhe von 260.000 Euro verhängt. Grund dafür waren Werbeanrufe ohne Erlaubnis der Betroffenen. Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung.

So habe die KiKxxl GmbH in vielen Fällen keine oder keine "wirksamen Werbeeinwilligungen" der Betroffenen gehabt, schreibt die Netzagentur. Das Unternehmen habe laut der Behörde Daten verwendet, die "veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentisch waren". Zudem rief das Callcenter auch Nutzer weiter an, die sich über die unerwünschten Anrufe beschwerten und dem Unternehmen weitere Anrufe verbaten. Gegen einen der Auftraggeber von KiKxxl sei bereits wegen des Vorwurfs rechtswidriger Werbeanrufe ein hohes Bußgeld verhängt worden

Die KiKxxl GmbH beschäftigt etwa 2.400 Mitarbeiter und hat einen Jahresumsatz von mehr als 68 Millionen Euro. Die Geldstrafe der Netzagentur ist noch nicht rechtskräftig, das Unternehmen hat zudem dagegen Einspruch eingelegt, schreibt die Netzagentur in ihrer Pressemitteilung.

Wie Sie eine Beschwerde bei der Netzagentur einreichen können

Telefonwerbung ist in Deutschland nur mit Einverständnis der Nutzer erlaubt. Wenn Sie selbst eine Beschwerde einreichen möchten, geht das am einfachsten über die Seite der Bundesnetzagentur. Hier können Sie das entsprechende Anliegen auswählen und nach einigen Klicks ein Beschwerdeformular auswählen. Das lässt sich online ausfüllen. Alternativ können Sie auch ein Formular ausdrucken und der Netzagentur zusenden.

Die Behörde schreibt auf der jeweiligen Seite dazu, welche Daten und Dokumente sie für eine Nachverfolgung der Beschwerde benötigt. Klicken Sie hier, um auf die Seite der Netzagentur zu gelangen.

2020 brachte Beschwerderekord

Die Netzagentur lässt regelmäßig Nummern sperren oder verhängt Strafen. Am Donnerstag meldete das Unternehmen beispielsweise, dass es ein Bußgeld gegen den Energieversorger Mivolta aus Gräfelfing bei München wegen unerlaubter Telefonwerbung verhängt habe. Das Unternehmen habe bundesweit in mehreren Hundert Fällen Verbraucher mit rechtswidrigen Werbeanrufen zu Strom- und Gaslieferverträgen ihrer Marke Maxximo belästigt, teilte die Netzagentur mit.

Der Höchststand an Beschwerden überhaupt ging im Jahr 2020 ein: Wie die Bundesnetzagentur Mitte Januar 2021 verkündete, gab es vergangenes Jahr 63.273 kritische Wortmeldungen. Das war ein Plus von rund 17 Prozent gegenüber dem Vorjahr (54.242) und etwas mehr als 2018, als es 62.247 Beschwerden waren. Ein Grund für die Schwankungen wurde nicht genannt. "Wir gehen mit Nachdruck gegen die Verursacher vor", betonte Netzagenturchef Jochen Homann damals. In 17 Fällen verhängte die Behörde Bußgelder, die sich auf 1,35 Millionen Euro summierten.

Verwendete Quellen
  • Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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