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AGB unbedingt durchlesen: Bei Onlineshops vor dem Bestellen Rabatte suchen


AGB unbedingt durchlesen
Bei Onlineshops vor dem Bestellen Rabatte suchen

Von dpa
25.06.2019Lesedauer: 1 Min.
Bei vielen Onlineshops sind Rabatt-Aktionen nicht auf den ersten Blick erkennbar.Vergrößern des BildesBei vielen Onlineshops sind Rabatt-Aktionen nicht auf den ersten Blick erkennbar. (Quelle: Jens Büttner./dpa)
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Düsseldorf (dpa/tmn) - Vor Bestellungen in Onlineshops lohnt es sich oft, nach Rabatten des jeweiligen Händlers Ausschau halten. Das gelte insbesondere, aber längst nicht nur für Neukunden, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Oft gebe es Rabattaktionen, die nicht nur für die erste Bestellung gelten, beziehungsweise die sich immer wieder oder nach bestimmter Zeit erneut einlösen ließen. Einige Shops weisen gar nicht oder nur versteckt auf diese Aktionen hin, weshalb es sich den Verbraucherschützern zufolge lohnt, Gutscheinportale zu besuchen oder direkt beim Händler anzufragen.

Verbraucher sollten jedoch genau hinschauen: Einige Unternehmen bieten Rabatte nur für einen bestimmten Teil des Sortiments, andere geben einen Mindestbestellwert vor. Vorsicht ist außerdem geboten, wenn als Gegenleistung für einen Rabatt der Newsletter abonniert werden muss oder sogar eine Einwilligung für werbliche Telefonanrufe gefordert wird.

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