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Mitarbeiter per Video überwacht – Millionenstrafe für notebooksbilliger.de


Wegen Videoüberwachung
Millionenstrafe gegen notebooksbilliger.de

Von t-online, avr

Aktualisiert am 08.01.2021Lesedauer: 3 Min.
Die Website von notebooksbilliger.de: Das Unternehmen hat eine Millionenstrafe erhalten.Vergrößern des BildesDie Website von notebooksbilliger.de: Das Unternehmen hat eine Millionenstrafe erhalten. (Quelle: Screenshot)
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Wer seine Mitarbeiter per Video überwachen will, braucht einen wirklich guten Grund dazu. Der Elektronikhändler notebooksbilliger.de hatte diesen nicht – und soll nun eine Millionenstrafe zahlen.

Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD Niedersachsen) hat ein Bußgeld in Höhe von 10,4 Millionen Euro gegen den Elektronikhändler notebooksbilliger.de verhängt. Der Grund: Das Unternehmen hat seine Mitarbeiter über mindestens zwei Jahre per Video überwacht. Das schreibt die LfD Niedersachsen in einer Pressemitteilung. Die notebooksbilliger.de AG hat ihren Sitz in Sarstedt, Niedersachsen.

"Die unzulässigen Kameras erfassten unter anderem Arbeitsplätze, Verkaufsräume, Lager und Aufenthaltsbereiche", schreibt die LfD Niedersachsen. Zwar habe notebooksbilliger.de argumentiert, dass es damit Diebstahl verhindern wolle. Doch die LfD Niedersachsen macht klar: "Zur Verhinderung von Diebstählen muss eine Firma aber zunächst mildere Mittel prüfen". Beispielsweise durch Taschenkontrollen, wenn Mitarbeiter den Betrieb verlassen.

Unternehmen braucht "begründeten Verdacht"

Zudem müsse eine Videoüberwachung auf eine bestimmte Zeit begrenzt sein und sei nur erlaubt, wenn "sich ein begründeter Verdacht gegen konkrete Personen richtet". Bei notebooksbilliger.de waren diese Punkte aber nicht gegeben. Auch speicherte das Unternehmen die Aufnahmen in vielen Fällen länger als 60 Tage, schreibt die LfD Niedersachsen. Das sei deutlich länger, als erlaubt.

Die LfD Niedersachsen Barbara Thiel sagt dazu: "Wir haben es hier mit einem schwerwiegenden Fall der Videoüberwachung im Betrieb zu tun." So sei Videoüberwachung "ein besonders intensiver Eingriff in das Persönlichkeitsrecht", erklärt Thiel. "Damit kann theoretisch das gesamte Verhalten eines Menschen beobachtet und analysiert werden. Das kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts dazu führen, dass die Betroffenen den Druck empfinden, sich möglichst unauffällig zu benehmen, um nicht wegen abweichender Verhaltensweisen kritisiert oder sanktioniert zu werden."

Auch Kunden betroffen

Von der Überwachung waren auch Kunden von notebooksbilliger.de betroffen: Laut der LfD Niedersachsen waren nämlich einige Kameras auf Sitze im Verkaufsraum gerichtet. Hier gilt aber: "In Bereichen, in denen sich Menschen typischerweise länger aufhalten, zum Beispiel, um die angebotenen Geräte ausgiebig zu testen, haben die datenschutzrechtlich Betroffenen hohe schutzwürdige Interessen."

Die 10,4 Millionen Euro sind das bisher höchste Bußgeld, das die LfD Niedersachsen unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ausgesprochen hat. Das Bußgeld ist aber noch nicht rechtskräftig. notebooksbilliger.de hat seine Videoüberwachung in der Zwischenzeit rechtmäßig ausgestaltet.

Notebooksbilliger.de äußert sich zur Strafe

Notebooksbilliger.de hält sowohl die Begründung als auch das Bußgeld selbst für deutlich überzogen. Dessen Höhe stehe "in keiner Relation zur Größe und Finanzkraft des Unternehmens sowie zur Schwere des angeblichen Verstoßes", ließ Chef Oliver Hellmold mitteilen. "Bei verschwundener oder beschädigter Ware werden die gespeicherten Aufzeichnungen allenfalls nachträglich auf Hinweise untersucht. Dieses Vorgehen ist bei Versand- und Logistikunternehmen Standard."

Der Bußgeldbescheid müsse aufgehoben werden, forderte Hellmold. Zudem habe sein Unternehmen bereits "eng kooperiert, um eine vollständige Compliance mit der DSGVO auch aus Sicht der Behörde sicherzustellen". Dass Notebooksbilliger.de seine Beschäftigten systematisch per Kamera beaufsichtigen solle, komme einer "haltlosen Unterstellung" gleich: "Zu keinem Zeitpunkt war das Videosystem darauf ausgerichtet, das Verhalten der Mitarbeiter oder deren Leistungen zu überwachen." Die Firma lässt sich nun von spezialisierten Anwälten vertreten.

René Sandor, Experte für Datenschutzrecht bei der Wirtschaftskanzlei CMS, erklärte, grundsätzlich dürften Arbeitgeber ihre Beschäftigten "nicht ins Blaue hinein" beobachten. "Das gilt vor allem für Rückzugsbereiche wie Aufenthaltsräume. Die Videoüberwachung darf erst recht nicht vorsorglich zur Abschreckung eingesetzt werden, denn das würde die Vertrauensbasis im Arbeitsverhältnis untergraben.

Verwendete Quellen
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