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Abzocke per WAP-Billing: Telefonbetrüger missbrauchen Abrechnungstechnik aus den 90ern


Abzocke per WAP-Billing
Telefonbetrüger missbrauchen Abrechnungstechnik aus den 90ern

Von dpa-tmn
Aktualisiert am 09.11.2018Lesedauer: 2 Min.
Frau schockiert von unerwünschten Rechnungsposten: Wer Drittanbieterkosten auf seiner Telefonrechnung entdeckt, widerspricht am besten sofort beim Dienstanbieter.Vergrößern des BildesFrau schockiert von unerwünschten Rechnungsposten: Wer Drittanbieterkosten auf seiner Telefonrechnung entdeckt, widerspricht am besten sofort beim Dienstanbieter. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn-bilder)
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Eine Abrechnungstechnik aus den 1990er Jahren kann von Betrügern dazu genutzt werden, Mobilfunkkunden um ihr Geld zu erleichtern. Sichtbar wird das meist erst, wenn die Rechnung plötzlich in die Höhe schnellt. Doch es gibt ein Gegenmittel.

WAP-Billing ist seit dem Ende der 1990er Jahre ein einfacher Weg, Dienstleistungen oder Produkte über ein Mobiltelefon zu kaufen und zu bezahlen. Doch es ist auch ein Weg für Betrüger, Mobilfunknutzern Abofallen unterzuschieben – oft ohne deren Wissen, berichtet die "PC Go" (12/2018). Meist merken Nutzer erst an einer ungewöhnlich hohen Telefonrechnung, dass etwas nicht stimmt. Aber wie können sie sich schützen?

Rechnung immer prüfen

Stimmt die Rechnungssumme? In Zeiten von Allnet-Flatratetarifen schaut man da ja eher selten drauf. Verdächtige Rechnungsposten tragen Namen wie "Sonderdienste Drittanbieter".

Widersprechen

Stehen nicht beauftragte Posten von Drittanbietern auf der Rechnung, können Kunden beim Mobilfunkanbieter Widerspruch einlegen. Der Anbieter muss reagieren und darf nicht an den Rechnungssteller verweisen. Das hat das Landgericht Potsdam Ende 2015 entschieden (Az.: 2 O 340/14).

Geld zurückholen

Wer per Lastschrift zahlt, kann diese bei strittigen Gebühren einfach zurückbuchen lassen. Den unstrittigen Betrag - die monatlichen Tarifkosten - müssen aber bezahlt werden.

Betrüger aussperren

Unerwünschte Kosten durch versehentlich abgeschlossene Abonnements verhindert eine sogenannte Drittanbietersperre. Sie lässt sich je nach Anbieter über die Kundenhotline, die Verwaltungs-App oder das Onlineportal aktivieren. Bei den verschiedenen Handelsmarken des Anbieters Drillisch (WinSIM, SIMply, yourfone, Smartmobil etc.) ist die Sperre bereits in den Standardeinstellungen aktiv. Einziger Nachteil der Drittanbietersperre: Sie verhindert alle WAP-Billing-Vorgänge, auch die legalen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa/tmn
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