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Diese Nummern sollen aus dem Mobilfunk günstiger werden


Angleich von Preisen
Diese Nummern sollen günstiger werden

Von t-online, avr

01.07.2021Lesedauer: 1 Min.
Crop view of young man using smartphone model released Symbolfoto EBBF00115Vergrößern des BildesCrop view of young man using smartphone model released Symbolfoto EBBF00115 (Quelle: imago images/Westend61)
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Wer per Handy anruft, muss bei bestimmten Nummern immer noch deutlich mehr zahlen, als wenn er zum Festnetztelefon greift. Die Bundesnetzagentur möchte das nun ändern.

Wer per Smartphone die 0137er- oder 0180er-Nummern anrufen will, könnte in Zukunft deutlich weniger Gebühren zahlen. Denn die Bundesnetzagentur erwägt, die Preise zwischen Festnetz und Mobilfunk bei diesen Nummern anzugleichen. Das berichtet die Behörde in einer Pressemitteilung am Donnerstag.

Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, sagt dazu: "Die heutige Preisdifferenzierung zwischen Festnetz und Mobilfunk ist sachlich nicht mehr gerechtfertigt. Es ist an der Zeit, hier eine Preisangleichung vorzunehmen. Zudem ist eine konkrete Preisangabe auch für Anrufe aus dem Mobilfunknetz geboten."

Was sich ändern wird

Die Änderungen könnten ab dem 1. Dezember 2021 gelten. Bisher kosten Anrufe per Handy an die 0137er- oder 0180er-Nummern normalerweise 42 Cent die Minute. Aus dem Festnetz jedoch nur etwa vier Cent die Minute. "Durch die erwogene Änderung sinken die Preise für Anrufe aus dem Mobilfunk zum Teil erheblich", schreibt die Bundesnetzagentur.

Zudem werde es möglich sein, bei einer Bewerbung von Rufnummern einen einheitlichen Preis anzugeben, schreibt die Bundesnetzagentur. "Die Angabe eines Mobilfunk-Höchstpreises ist dann nicht mehr nötig", so die Behörde.

Bereits 2017 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Anrufe bei Kundendiensten in Vertragsfragen nicht extra kosten dürfen. Als Entscheidungsgrund wurde genannt, dass zu hohe Gebühren bei 0180er-Nummern dazu führen könnten, dass Verbraucher anrufen. Bereits damals wurde entschieden, dass die Kosten für Anrufer aus dem Mobilfunknetz nicht höher sein dürfen als für Anrufer aus dem Festnetz.

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