Was können Riester-Sparer mit ihrem Guthaben tun? Eine Rente ist nur eine von fünf Optionen, erklärt die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest" (01/2018).
Für Riester-Sparer ist die Rente nur eine der Varianten, die für die Auszahlphase infrage kommen. Auch möglich sind eine Teilauszahlung plus Rente, eine volle Auszahlung bei Verlust der Förderung, eine Investition ins Eigenheim oder im Sonderfall eine Abfindung. Die Zeitschrift "Finanztest" rät Riestersparern, bei der Wahl zwischen den Optionen auch miteinzubeziehen, wie sich diese steuerlich auswirken wird.
Diese fünf Optionen gibt es für Riester-Sparer:
1. Lebenslange Rente
Diese Variante ist die meistgewählte für die Auszahlphase bei Rentenversicherungskunden, Bank- und Fondsparern.
2. Teilauszahlung plus lebenslange Rente
Wer in die Rente eintritt, kann sich auch bis zu 30 Prozent des Altersvorsorgevermögens auszahlen lassen. In diesem Fall muss die Förderung darauf nicht zurückgezahlt werden. Die Teilauszahlung macht für Rentner Sinn, die sich zu Beginn des Ruhestands etwas Größeres anschaffen möchten, erklärt "Finanztest". Sie treibt aber auch den Steuersatz in die Höhe.
3. Volle Auszahlung bei Verlust der Förderung
Das Vorsorgevermögen können sich Riester-Sparer auch auf einen Schlag auszahlen lassen. Zulagen und Steuererleichterungen müssen dann allerdings komplett zurückgezahlt werden. Diese Variante kann sinnvoll sein, wenn der Sparer dringend Geld benötigt.
4. Investition ins Eigenheim
Riester-Sparer können ihr Guthaben auch dazu nutzen, Wohneigentum zu kaufen beziehungsweise zu entschulden oder ihr Eigenheim altersgerecht umzubauen. Das eingesetzte Guthaben muss versteuert werden – entweder auf einen Schlag oder der volle Betrag jährlich gleichmäßig bis zum 85. Lebensjahr. Wer diese Option wählt, muss die Auszahlung bei der Zentralen Zulassungsstelle für Altersvermögen beantragen (zfa.deutsche-rentenversicherung-bund.de). Das sollte mindestens ein Jahr im Voraus geschehen, empfiehlt "Finanztest". Nur mit diesem Bescheid darf der Anbieter das Geld überweisen.
5. Sonderfall Abfindung
Wenn das Riester-Vermögen zu klein ist (2017 liegt die Grenze bei einer Monatsrate von 29,75 Euro), kann der Anbieter sich dazu entscheiden, keine Rente zu zahlen. Er überweist das Kapital dann auf einen Schlag. Die staatliche Förderung müssen Sparer nicht zurückzahlen. In manchen Fällen langt das Finanzamt aber ordentlich zu; die einmalige Zahlung lässt die Steuern in die Höhe schnellen.
Die einmalige Auszahlung des Riester-Vermögens wird im entsprechenden Auszahlungsjahr besteuert. Die Lohnsteuerhilfe Bayern erklärt, dass diese seit Anfang 2018 ermäßigt sei. Es handele sich dabei um die sogenannte Fünftelregelung.
Quellen:
- Finanztest
- dpa