t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



Menü Icon
t-online - Nachrichten für Deutschland
HomeHeim & GartenBauenUmbau & Renovierung

Feuchtigkeit im Keller – Besteht Anspruch auf Mietminderung?


Vereinbarungen im Mietvertrag
Feuchtigkeit im Keller – Besteht Anspruch auf Mietminderung?

rk (CF)

Aktualisiert am 19.09.2018Lesedauer: 3 Min.
Qualitativ geprüfter Inhalt
Qualitativ geprüfter Inhalt

Für diesen Beitrag haben wir alle relevanten Fakten sorgfältig recherchiert. Eine Beeinflussung durch Dritte findet nicht statt.

Zum journalistischen Leitbild von t-online.
Bei Feuchtigkeit im Keller besteht nicht immer Anspruch auf Mietminderung.Vergrößern des Bildes
Bei Feuchtigkeit im Keller besteht nicht immer Anspruch auf Mietminderung. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)

Feuchtigkeit im Keller ist nicht nur unangenehm für Sie als Mieter, sondern kann auch Schaden anrichten – etwa dann, wenn im Keller gelagerte Gegenstände wie Möbel schimmeln. Doch können Sie als Mieter eines feuchten Kellers immer eine Mietminderung erwirken?

Mietrechtsstreit vor dem Land- und Amtsgericht

Meistens geht es um Geld, wenn Mieter oder Vermieter vor Gericht ziehen. Für gewerbliche Vermietungen oder bei einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro ist das Landgericht zuständig, um private Wohnungen kümmert sich das Amtsgericht zuständig. Ein Mietrechtsstreit ist häufig mit hohen Kosten verbunden und die unterlegene Partei muss nicht nur die Gerichtskosten, sondern auch die Anwälte bezahlen. Zwar besteht vor dem Amtsgericht nicht die Pflicht, einen Anwalt zu beauftragen, allerdings ist dies wegen des komplexen Mietrechts empfehlenswert. Es lohnt sich also – bevor es überhaupt zu einem Streit kommt – einen eindeutigen, schriftlichen Mietvertrag zu erstellen.

Vereinbaren Sie im Mietvertrag, dass der zur Wohnung gehörende Keller trocken und für die Lagerung von Gegenständen wie Möbeln geeignet ist – so sind Sie auf der sicheren Seite.

Mietminderung bei Feuchtigkeit im Keller möglich

Grundsätzlich ist eine Mietminderung aufgrund eines feuchten Kellers möglich. Es kommt in der Regel darauf an, welcher Zustand von Vermieter und Mieter vertragsmäßig vereinbart wurde. Sollten Vermieter wegen einer Mietminderungsforderung einmal vor Gericht stehen, werden die Richter darauf achten, wie der aktuelle Zustand des Kellers im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Zustand aussieht. In eine richterliche Entscheidung wird unter anderen mit einfließen, von welcher Art und wie alt das Gebäude ist und welche Mindeststandards erfüllt werden müssen. Bei richtigem Lüften sind Mieter nicht Schuld am Schimmel im Keller sind. In diesem Fall ist es möglich, die Miete zu kürzen.

Möbel lagern, Wäsche aufhängen, in Kellern lüften

Wenn Ihr Keller feucht ist, kann schnell Schimmel entstehen. Dies kommt laut dem Portal immowelt.de vor allem häufig bei Altbauten ohne Isolierung nach außen vor. Ärgerlich ist das, wenn Sie beispielsweise wertvolle Polstermöbel in Ihrem Keller lagern. Bevor Sie die Möbel wieder in Gebrauch nehmen, sollten Sie einige Erste-Hilfe-Maßnahme ergreifen. Denn wenn Schimmel in die Atemwege gelangt, kann das im schlimmsten Fall zu asthmatischen Erkrankungen und Allergien führen. Möbel mit abnehmbaren Bezugsstoffen sollten Sie zunächst mehrmals waschen, um den Schimmel zu entfernen. Treffen Sie außerdem Vorkehrungen, die Schimmelbildung verhindern.

Am besten beugen Sie vor, indem Sie im Keller ordnungsgemäß lüften. Nicht lüften sollten Sie an heißen schwülen Tagen im Sommer. Im Winter können Sie meist problemlos lüften und sollten dies auch gelegentlich tun. Das Aufhängen von feuchter Wäsche an Wintertagen hat in Neubauten weitestgehend keine negativen Folgen. Sie können zu dieser Jahreszeit das Fenster im Wäschekeller kippen, solange die Temperaturen nicht extrem unter Null liegen. Die Feuchtigkeit kann sich aufgrund der meist kühlen, trockenen Luft nicht an den Innen- oder Außenwänden niederschlagen. Im Sommer sollten Sie Ihre Wäsche hingegen besser im Freien trocknen.

Feuchter Keller im Altbau

Anders verhält es sich bei Altbauten. Wer dort jahrelang Polstermöbel im Keller des Hauses lagert und diese durch Feuchtigkeit Schaden nehmen, hat es vor Gericht schwer eine Mietminderung durchzusetzen. In einer Entscheidung des Landgerichts Ansbach aus dem Jahr 2014 lag genau dieser Fall vor. Die klagenden Mieter hätten keine moderne Kellerisolierung oder dergleichen von dem 1900 erbauten Haus erwarten dürfen. Der Vermieter bekam Recht.

Wenn die Mindestanforderungen an das zeitgemäße Wohnen vom Gebäude erfüllt werden, sind laut dem Bayerischen Rundfunk Sanierungsmaßnahmen des Vermieters nicht nötig. Wenn Sie Kellerräume in Altbauten nutzen möchten, sollten Sie diese zuvor genau untersuchen. Halten Sie gegebenenfalls vertraglich fest, wofür Sie den Keller nutzen dürfen. In Neubauten sollte Schimmel im Keller bei sachgerechter Nutzung keine Rolle spielen. Entscheidend ist hierbei, ob Kellerräume beheizt oder unbeheizt sind.

Luftfeuchtigkeit messen und regulieren

Sie können die Luftfeuchtigkeit im Keller ganz einfach mit einem sogenannten Hygrometer messen: Solange sie 60 Prozent nicht überschreitet, können Sie problemlos lüften und Gegenstände in Ihrem Keller lagern. Wird diese Grenze überschritten, kann ein Luftentfeuchter für Abhilfe sorgen. Verwenden Sie ihn, um Schimmel vorzubeugen. Kontrollierte, ganzheitliche Lüftungssysteme sind darüberhinaus eine lohnende Investition. Sie können beim Neubau gleich mit eingeplant werden.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website