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Welche Haustiere muss der Vermieter erlauben?


Welche Haustiere muss der Vermieter erlauben?

Von dpa
Aktualisiert am 24.12.2019Lesedauer: 1 Min.
Ein Mops macht Platz: Viele Mietverträge schreiben vor, dass der Vermieter vor der Anschaffung eines Haustieres um Erlaubnis gefragt werden muss.Vergrößern des BildesEin Mops macht Platz: Viele Mietverträge schreiben vor, dass der Vermieter vor der Anschaffung eines Haustieres um Erlaubnis gefragt werden muss. (Quelle: Christin Klose/dpa-tmn-bilder)
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Ob Hund, Meerschweinchen oder Wellensittich: Tierische Mitbewohner sind auch bei Mietern beliebt. Doch nicht jedes Haustier ist in einer gemieteten Wohnung automatisch erlaubt – oder verboten.

Auch wer zur Miete wohnt, darf grundsätzlich Haustiere halten. Manchmal müssen Halter aber zuerst den Vermieter um Erlaubnis bitten. In individuell ausgehandelten Vereinbarungen können Haustiere von vornherein ausgeschlossen werden.

Darauf weist die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer hin. Wichtig ist: Nachbarn dürfen durch das Tier weder gestört noch gefährdet werden.

Viele Mietverträge schreiben daher vor, dass der Vermieter um Erlaubnis gefragt wird. Das gilt jedoch nicht für Kleintiere wie Hamster, Fische, Meerschweinchen oder Ziervögel, erklärt die Anwaltskammer.

Bei größeren Tieren Vermieter fragen

Bei größeren Tieren wie Katzen oder Hunden muss der Vermieter dagegen gefragt werden, wenn der Mietvertrag dies vorsieht. Doch ablehnen darf er nur, wenn es dafür gute Gründe gibt.

Etwa, wenn in der Wohnung so viele Tiere gehalten werden, dass sie einem Zoo gleicht, so die Experten. Der Vermieter darf allerdings zur Bedingung machen, dass ein Hund nicht lange Zeit allein in der Wohnung bleibt, wenn sich herausgestellt hat, dass er sonst dauerhaft laut bellt.

Genehmigung gilt nur für ein Tier

Mieter sollten außerdem beachten, dass eine Genehmigung immer nur für ein bestimmtes Tier gilt. Bei jedem weiteren Tier muss der Vermieter erneut gefragt werden.


Hält der Mieter ein Haustier ohne Erlaubnis, kann der Vermieter verlangen, dass das Tier wieder abgeschafft wird. Sonst droht eine Abmahnung oder gar die Kündigung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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