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Erbe: Welchen Anspruch Geschwister auf einen Pflichtteil haben


Erbrecht
Pflichtteil beim Erbe: Diesen Anspruch haben Ihre Geschwister

t-online, Günter Beus

Aktualisiert am 07.02.2024Lesedauer: 2 Min.
Pflichtteil beim Erbe der Geschwister: Anspruch auf das Erbe haben immer zuerst direkte Nachkommen des Erblassers.Vergrößern des BildesPflichtteil beim Erben: Geschwister haben nur dann Anspruch auf das Erbe, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. (Quelle: ebstock/getty-images-bilder)
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Wenn die Geschwister nicht im Testament erwähnt werden, gehen Sie bei der Verteilung des Erbes meist leer aus. Doch es gibt Fälle, in denen das anders ist.

Unter Pflichtteil ist der Mindestanteil zu verstehen, der nahen Verwandten am Erbe eines Erblassers zusteht. Dieser Anspruch kommt dann zum Tragen, wenn pflichtteilsberechtigte Verwandte per Erbvertrag oder Testament enterbt wurden. Den Pflichtteil geltend zu machen, ist allerdings an einige Voraussetzungen geknüpft. t-online informiert über die Situation bei Geschwistern.

Pflichtteil: Wer hat Anspruch?

Nach § 2303 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zählen zum Kreis der Pflichtteilsberechtigten:

  • die Abkömmlinge des Verstorbenen (Kinder, Enkel und Urenkel) – eheliche, uneheliche sowie adoptierte Kinder
  • der Ehegatte oder der eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen
  • die Eltern des Verstorbenen

Der Erblasser kann somit nahe Verwandte trotz Testaments nicht einfach vollständig von seinem Erbe ausschließen. Der Pflichtteil kann nur im Falle einer Erbschaft beansprucht werden. Zu Lebzeiten des späteren Erblassers ist das nicht möglich.

Zählen Geschwister zu den Pflichtteilsberechtigten?

Geschwister des Verstorbenen haben keinerlei Recht auf den Pflichtteil. Da sie nicht direkt vom Erblasser abstammen, können Sie keinen Pflichtteil beanspruchen. Wenn Sie also Ihren Bruder oder Ihre Schwester in einem Testament ausdrücklich vom Erbe ausschließen, erhalten diese nichts. Abgesehen von Geschwistern sind ebenfalls entfernte Verwandte sowie Freunde des Verstorbenen von einem Pflichtteilsanspruch ausgeschlossen.

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge: Höhe des Erbteils von Geschwistern

Zwar ist ein Pflichtteil für Geschwister im BGB nicht vorgesehen, doch steht ihnen über die gesetzliche Erbfolge ein Anteil am Erbe ihrer Schwester oder ihres Bruders zu.

Unter zwei Bedingungen sind Geschwister als Erben der zweiten Ordnung, also per Gesetz, erbberechtigt:

  • Es existieren keine Erben erster Ordnung (Ehepartner und Abkömmlinge des Verstorbenen).
  • Ein Elternteil ist bereits gestorben.

In Deutschland folgt das Erbrecht dem Repräsentationsprinzip, das den Eltern des Erblassers einen Vorrang bei der Erbfolge einräumt. Der Vertreter eines Stammbaums schließt nach dieser Regelung die anderen potenziellen Erben desselben Stammbaums – also die Geschwister des Verstorbenen – von der im BGB geregelten Erbfolge aus.

Beispiel zur Verteilung des Erbes an Geschwister

Die Verteilung des Erbes orientiert sich somit an der Anzahl der Geschwister sowie daran, ob noch ein Elternteil lebt. Wenn beispielsweise Ihr Bruder gestorben ist und die Hinterlassenschaft an Sie, Ihre Schwester und Ihre verwitwete Mutter geht, erhält Ihre Mutter 50 Prozent des Erbes.

Die restlichen 50 Prozent werden auf die beiden Geschwister aufgeteilt, sodass jeder 25 Prozent des Erbes erhält. Wenn beide Elternteile gestorben sind, erhalten die Geschwister alles zu gleichen Teilen. Sollten jedoch beide Eltern noch leben, erhalten die Geschwister nichts.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
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