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Erben und Vererben: Diese Fehler vermeiden


Fünf häufige Fallstricke
Erben und Vererben: Diese Fehler kosten Geld, Zeit und Nerven


Aktualisiert am 02.08.2025 - 08:03 UhrLesedauer: 3 Min.
Älteres Paar regelt seinen Nachlass: Wer sich frühzeitig kümmert, verhindert Streit und sorgt dafür, dass der eigene Wille zählt.Vergrößern des Bildes
Älteres Paar regelt seinen Nachlass: Wer sich frühzeitig kümmert, verhindert Streit und stellt sicher, dass der eigene Wille zählt. (Quelle: Jacob Wackerhausen/getty-images-bilder)
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Ein Erbe kann ein Segen sein – oder Auslöser für Streit, Steuerlast und langjährige Konflikte. Diese typischen Fehler sollten Sie vermeiden.

Viele Erbfälle in Deutschland verlaufen nicht reibungslos. Und das oft nur, weil einfache Vorkehrungen fehlen. Ob Haus, Sparbuch oder Firmenanteile – ohne klare Regelungen geraten Nachlässe schnell zum Zankapfel. Gerade angesichts der enormen Vermögenswerte, die in den kommenden Jahren vererbt werden, ist vorausschauende Nachlassplanung wichtiger denn je.

t-online zeigt die fünf häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden.

1. Kein Testament: Der Irrglaube an die "gerechte Familie"

"Die regeln das schon unter sich" – diesen Satz hören Notare oft. Doch wer kein Testament hinterlässt, überlässt den Nachlass der gesetzlichen Erbfolge. Und die ist häufig weder fair noch zeitgemäß.

Unverheiratete Partner haben zum Beispiel gar keinen Anspruch – selbst nach jahrzehntelangem Zusammenleben. Auch bei Patchworkfamilien können sich Hinterbliebene schnell benachteiligt fühlen.

Was hilft:

2. Pflichtteilsrecht ignorieren: Enterben geht nur bedingt

Selbst wer per Testament bestimmte Angehörige ausschließt, kann sie selten ganz leer ausgehen lassen. Kinder, Ehegatten, Eltern und – unter Umständen – auch Enkel und Urenkel haben einen gesetzlichen Anspruch auf ihren Pflichtteil. Und der ist oft überraschend hoch: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils in bar.

Brisant wird das, wenn das Erbe vor allem aus Immobilien oder Unternehmensanteilen besteht – denn dann fehlt oft das Geld zur Auszahlung. Mehr zum Pflichtteilsanspruch lesen Sie hier.

Was hilft:

  • Pflichtteile mitdenken und in die Nachlassplanung einbeziehen.
  • Schenkungen zu Lebzeiten reduzieren die spätere Erbmasse – und damit Pflichtteilsansprüche. Lesen Sie dazu auch: Erben vorab beschenkte Kinder noch mal?
  • Bei komplexen Vermögen: rechtzeitig Stundungsregelungen oder Pflichtteilsverzicht vereinbaren.

3. Erbschaftsteuer unterschätzen: Freibeträge clever nutzen

Besonders bei Immobilien oder größeren Geldbeträgen kann schnell eine fünf- oder gar sechsstellige Steuerlast entstehen. Und: Je entfernter die Verwandtschaft, desto härter schlägt der Fiskus zu.

Beispiel: Ein Neffe erbt ein Haus im Wert von 500.000 Euro. Sein Freibetrag liegt nur bei 20.000 Euro. Der Rest wird mit 30 Prozent besteuert.

Was hilft:

  • Mit Schenkungen zu Lebzeiten können Sie den Freibetrag alle zehn Jahre erneut ausschöpfen. Bei Erbschaften ist das nicht möglich.
  • Ehepartner und Kinder haben mit 500.000 beziehungsweise 400.000 Euro deutlich höhere Freibeträge. Nutzen Sie das, indem Sie per Kettenschenkung Steuern legal umgehen. Mehr dazu lesen Sie hier.
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4. Immobilie im Nachlass – und keiner darf rein oder raus

Häuser, Wohnungen oder Grundstücke sind häufig Streitobjekte – besonders, wenn mehrere Personen erben und unterschiedliche Vorstellungen haben. Die einen wollen verkaufen, die anderen einziehen oder vermieten. Schnell entsteht eine sogenannte Erbengemeinschaft – und die ist selten harmonisch. Lesen Sie hier mehr dazu.

Was hilft:

  • Legen Sie im Testament fest, was mit Immobilien passieren soll (zum Beispiel Verkauf, Zuweisung an bestimmte Person, Ausgleichszahlung).
  • Schenkungen zu Lebzeiten können Erbstreitigkeiten vermeiden (siehe oben).
  • Lassen Sie Immobilien sachverständig bewerten, um faire Lösungen zu ermöglichen.

5. Vorsorgevollmacht vergessen: Wenn der Ernstfall früher kommt

Ein Testament hilft nur, wenn man es noch rechtzeitig verfassen kann. Doch was, wenn ein Unfall oder eine Erkrankung wie Demenz dazu führt, dass man nicht mehr testierfähig ist? Ohne Vollmacht entscheidet dann das Betreuungsgericht – nicht automatisch der Ehepartner oder das Kind. Lesen Sie auch: Diese 7 Dokumente regeln Ihre rechtliche Vorsorge.

Was hilft:

  • Erstellen Sie eine Vorsorgevollmacht, in der Sie eine Vertrauensperson benennen.
  • Ergänzen Sie diese durch eine Patientenverfügung, um medizinische Fragen zu regeln.
  • Hinterlegen Sie die Unterlagen an einem zugänglichen Ort oder im zentralen Vorsorgeregister.
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