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Todesfall: Generalvollmacht oder Testament – was gilt im Ernstfall?


Vorsorge im Todesfall
Generalvollmacht über Tod hinaus: Ersetzt sie das Testament?

Von t-online, Rdi

Aktualisiert am 20.12.2023Lesedauer: 2 Min.
imago images 0309929668Vergrößern des BildesWer schwer krank ist, kann seinen Angehörigen eine Generalvollmacht ausstellen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Kasper Ravlo/imago)
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Generalvollmacht und Testament sind grundverschiedene juristische Dokumente, die unterschiedliche Funktionen und rechtliche Rahmenbedingungen haben.

Eine Generalvollmacht über den Tod hinaus ist ein mächtiges Instrument, das einer Vertrauensperson weitreichende Befugnisse erteilt. Doch ersetzt sie wirklich ein Testament? Hier liegt ein weit verbreiteter Irrglaube vor. Beide Dokumente haben spezifische Funktionen und rechtliche Rahmenbedingungen, die sie unverwechselbar machen.

Befugnisse und Grenzen einer Generalvollmacht

Eine Vollmacht ermächtigt eine Person, in Ihrem Namen zu handeln, wenn Sie dazu nicht mehr in der Lage sind. Die Generalvollmacht deckt sämtliche Lebensbereiche ab, darunter:

  • Bankgeschäfte aller Art
  • Entscheidungen bezüglich der Gesundheit
  • Steuerliche Angelegenheiten
  • Rechtliche Vertretung (zum Beispiel vor Gericht)
  • Regelung Ihrer behördlichen Notwendigkeiten

Die Vollmacht hat klare Grenzen. Sie erlaubt nicht die Weitergabe Ihres Vermögens nach dem Tod. Hier greift das Erbrecht: Ohne Testament erfolgt die Vermögensverteilung nach der gesetzlichen Erbfolge.

Testament: Unverzichtbar für letzte Wünsche

Das Testament ist Ihr persönliches Erbvermächtnis. Hier legen Sie fest, wer Ihr Vermögen erbt und in welcher Form. Ein Testament bietet die einzige Möglichkeit, von der gesetzlichen Erbfolge abzuweichen und individuelle Regelungen zu treffen, etwa Erben einzusetzen, Vermächtnisse zu erteilen oder Auflagen zu bestimmen. Die Generalvollmacht ist in diesem Fall unwirksam.

Risiken ohne Testament

Verlassen Sie sich ausschließlich auf eine Generalvollmacht, bleiben Ihre letzten Wünsche möglicherweise unerfüllt. Ohne Testament kann es zu unerwünschten Erbschaftskonstellationen kommen, die nicht selten Familienstreitigkeiten nach sich ziehen. Zudem besteht die Gefahr, dass die gesetzliche Erbfolge Ihren wahren Intentionen nicht gerecht wird.

Kombination für umfassende Vorsorge

Die ideale Vorsorge sieht oft eine Kombination aus Generalvollmacht und Testament vor. Die Vollmacht sichert die Handlungsfähigkeit ab, das Testament stellt sicher, dass Ihr Nachlass gemäß Ihren Wünschen geregelt wird. Erstellen Sie beide Dokumente sorgfältig und nehmen Sie juristische Beratung in Anspruch. Auf diese Weise werden alle Eventualitäten berücksichtigt.

Neben der traditionellen Vermögensplanung rückt heute der digitale Nachlass immer mehr in den Fokus. Online-Konten, soziale Medien und digitale Assets sind Teil unseres Lebens geworden. Eine umfassende Vorsorge beinhaltet daher auch die Entscheidung, wer diese digitalen Fußabdrücke verwalten darf und soll. Die Einbeziehung digitaler Vermögenswerte in die Nachlassplanung ist ein moderner Aspekt, der eine ganzheitliche Zukunftssicherung komplettiert und dem wachsenden digitalen Zeitalter Rechnung trägt.

Verwendete Quellen
  • verbraucherzentrale.de "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind"
  • Eigene Recherche
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