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Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar: Diese Fälle sollten Sie kennen


Steuerliche Vorteile
Wohngebäudeversicherung richtig nutzen: Ist sie steuerlich absetzbar?

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 14.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Bei diesem Schaden durch einen Brand übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten.Vergrößern des BildesWohnungsbrand: Eine Wohngebäudeversicherung federt in diesen Fällen den finanziellen Schaden ab. (Quelle: jayfish/getty-images-bilder)
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Jeder Hausbesitzer weiß, wie schnell Schäden am Haus entstehen können. Eine Wohngebäudeversicherung sollte daher unverzichtbar sein.

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung, die Sie als Eigentümer von Wohnimmobilien benötigen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie das Haus selbst bewohnen oder vermieten. Nutzen Sie ein Wohngebäude privat, können Sie diese Versicherung nicht steuerlich absetzen. Es gibt jedoch eine Möglichkeit, wie Sie bei Vermietung sparen können.

Keine Steuervorteile für Eigentümer

Sind Sie Eigentümer von Wohnimmobilien, so benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung. Sie deckt Schäden an Gebäuden ab, die durch Sturm, Brand, Hagel oder Leitungswasser entstehen. Darüber hinaus können Sie noch weitere Schäden versichern, beispielsweise durch Naturkatastrophen.

Als Versicherungsnehmer werden Sie sich fragen, ob die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist. Nutzen Sie Ihre Wohnimmobilie selbst, haben Sie keine Steuervorteile. Sie ist bei selbst bewohnten Immobilien nicht steuerlich absetzbar. Auch bei Vermietung können Sie die Wohngebäudeversicherung nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wohngebäudeversicherung keine persönliche Vorsorge

Die Wohngebäudeversicherung ist eine Sachversicherung und daher nicht steuerlich absetzbar, wenn Sie ein Gebäude privat nutzen. Sie dient nicht der persönlichen Vorsorge. Steuerlich absetzbar sind hingegen Prämien für Versicherungen, die der persönlichen Vorsorge dienen, zum Beispiel:

  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung

Umlage auf die Mieter

Bei Vermietung von Wohnimmobilien benötigen Sie eine Wohngebäudeversicherung, doch können Sie auch dann die Beiträge nicht steuerlich absetzen. Allerdings können Sie die Kosten für die Versicherung auf die Mieter umlegen. Nach Paragraf 2 der Betriebskostenverordnung können Sie die Wohngebäudeversicherung in der Nebenkostenabrechnung unter "Betriebskosten aus Vermietung und Verpachtung" an die Mieter weitergeben. Diese Kostenumwälzung müssen Ihre Mieter akzeptieren.

Sie sollten allerdings Transparenz gewährleisten und die Mieter explizit über die Wohngebäudeversicherung informieren. Die Police muss mit den Interessen der Mieter konform sein.

Gewerbliche Nutzung als Ausnahme

Es gibt eine Ausnahme, bei der Sie die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen können. Haben Sie im von Ihnen genutzten Gebäude ein Arbeitszimmer oder nutzen Sie mehrere Zimmer beruflich, können Sie die Kosten für die Gebäudeversicherung anteilig steuerlich geltend machen.

Es muss sich jedoch um klar abgegrenzte Räume handeln, die beruflich nutzbar sind und die Sie tatsächlich auch beruflich nutzen. Es reicht nicht aus, im Wohnzimmer nur eine Arbeitsecke einzurichten. Welchen Beitrag Sie geltend machen können, hängt von der Größe der Räume ab. Dabei ist relevant, welchen Anteil die Fläche dieser Räume an der gesamten Wohnfläche haben.

Wohngebäudeversicherung in der Steuererklärung eintragen

Sind Sie Arbeitnehmer und nutzen Sie ein Arbeitszimmer beruflich, tragen Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung ein. Sind Sie selbstständig, machen Sie die Ausgaben für die Wohngebäudeversicherung als Betriebskosten geltend. Damit die Kosten vom Finanzamt anerkannt werden, müssen Sie folgendes zusammen mit Ihrer Steuererklärung einreichen:

  • einen Nachweis des Versicherers über die geleisteten Beiträge oder den Versicherungsvertrag und die dazugehörigen Kontoauszüge
  • Angaben über die Gesamtwohnfläche und die Größe der beruflich genutzten Räume
  • Berechnung des absatzfähigen Betrages

Steuerliche Vorteile bei gewerblicher Vermietung

Vermieten Sie ein Wohngebäude oder Räume davon gewerblich, können Sie die Kosten dafür in der Anlage V der Steuererklärung geltend machen. Es handelt sich um betriebliche Ausgaben zur Vermietung und Verpachtung. Die mit der Vermietung erzielten Einnahmen müssen Sie verrechnen.

Verwendete Quellen
  • versicherung-rechner.de: "Steuerliche Absetzbarkeit Wohngebäudeversicherung" (Stand: 29.08.2023)
  • Eigene Recherche
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